Rumänien: Neuigkeiten im Bereich der Genehmigung des Baus von Anlagen für erneuerbare Energien

Das Jahr 2023 brachte eine wichtige und günstige Gesetzesänderung für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien. Am 13. Januar 2023 trat das Gesetz Nr. 21/2023 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 50/1991 über die Genehmigung von Bauarbeiten („Baugesetz“) in Kraft, mit dem eine neue Bestimmung über Investitionsziele speziell für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien eingeführt wurde.

Nach dem Baugesetz (in der Fassung des Gesetzes Nr. 21/2023) werden Baugenehmigungen ohne vorherige Ausarbeitung, Prüfung und Genehmigung eines Raumplanungsdokuments und/oder eines Stadtplanungsdokuments für spezifische Investitionsziele zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen auf landwirtschaftlichen Flächen erteilt, wie in Artikel 92 Absatz (2) Buchstabe j des Gesetzes über Grundstücke Nr. 18/1991 vorgesehen.

So werden nach den neuen Gesetzesänderungen Baugenehmigungen ohne vorherige Ausarbeitung, Prüfung und Genehmigung eines Raumplanungsdokuments und/oder eines Stadtplanungsdokuments für Investitionsziele erteilt, die speziell auf die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen ausgerichtet sind (Kapazitäten zur Erzeugung von Solarenergie, Windenergie, Energie aus Biomasse, flüssigen Biobrennstoffen und Biogas, Stromspeichereinheiten, Umspannwerke oder ähnliche Anlagen) auf landwirtschaftlichen Flächen der Qualitätsklassen III, IV und V mit der Kategorie Ackerbau, Weide, Wein- und Obstbau sowie auf Bodenverbesserungsanlagen in der Landschaft mit einer maximalen Fläche von 50 ha, für die eine Baugenehmigung und eine Genehmigung für die endgültige oder temporäre Herausnahme aus der landwirtschaftlichen Nutzung erforderlich ist.

Es sei darauf hingewiesen, dass vor der Veröffentlichung des Gesetzes Nr. 21/2023 zur Änderung des Baugesetzes die gesetzlichen Bestimmungen (nämlich die Bestimmungen des Art. 92 Absatz 2 Buchstabe j des Gesetzes Nr. 18/1991) zwar vorsahen, dass diese Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energien auf Grundstücken, die den oben genannten Merkmalen entsprechen, auf der Grundlage der Baugenehmigung und der Genehmigung ihrer endgültigen oder temporären Herausnahme aus der landwirtschaftlichen Nutzung entwickelt werden können, es aber keine gesetzliche Bestimmung gab, die ausdrücklich besagte, dass für die Entwicklung solcher Projekte keine Planungsunterlagen erstellt werden müssen.

Obwohl in der Begründung des Gesetzes Nr. 254/2022 erklärt wurde, dass es darauf abzielt, den Verwaltungs- und Regulierungsprozess im Bereich der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu vereinfachen, wobei auf die EU-Richtlinie 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen hingewiesen wurde, sowie auf den Wunsch, die Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen zu vereinfachen, so dass die ratio legis zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für solche Investitionsziele erkannt werden konnte, bedeutete das Versäumnis, die anderen einschlägigen Gesetze im gleichen Sinne zu ändern, dass das Verfahren in der Praxis durch die Gesetzesänderungen des Gesetzes Nr. 18/1991 nicht vereinfacht wurde.

Die in diesem Jahr vorgenommenen Gesetzesänderungen des Baugesetzes sehen ausdrücklich vor, dass für die oben genannten Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien kein Raumplanungsdokument und/oder Stadtplanungsdokument erstellt/geprüft/genehmigt werden muss, wodurch die Investoren ermutigt werden könnten, solche Ziele zu entwickeln.

Es sei auch darauf hingewiesen, dass das Gesetz Nr. 159/2022 (am 30. Mai 2022 in Kraft getreten) zur Änderung des Baugesetzes ebenfalls die Entwicklung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien fördert und die Ausnahme einführt, dass selbst im Falle von Forschungs- und Erkundungsarbeiten auf dem Land – Bohrungen und Ausgrabungen -, die für die Erzeugung von Strom und Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen erforderlich sind, Baugenehmigungen ohne genehmigte Flächennutzungs- und Stadtplanungsdokumente erteilt werden können.

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