Polen: Nach 8 Monaten von Konsultationen wurde ein weiterer Schritt im Gesetzgebungsverfahren gemacht.
Nach acht Monaten von öffentlichen Konsultationen und Abstimmungen zwischen Ministerien und mit der Verwaltung wurde der Entwurf des Gesetzes über allgemeines Pfandsystem für Mehrwegverpackungen an das Komitee für EU-Fragen der polnischen Regierung freigegeben. Auf jeder Etappe wurden mehrere duzend von Anschreiben mit Anmerkungen angemeldet. Diese betrafen u.a. die Frage, ob Mehrwegflaschenverpackungen oder Milchverpackungen vom Kautionssystem umfasst werden sollten oder nicht. Mehrere Anmerkungen betrafen auch die Frage, ob die Teilnahme von Unternehmer an dem System freiwillig sein wird oder ob einheitliche Pfandregelung für alle Systembetreiber eingeführt wird.
Hauptziel der Regelung ist dabei, den Verbrauch von Plastik zu reduzieren und die EU-Richtlinie 2019/904 in Polen einzuführen. Hauptvorgabe ist, den Unternehmern nicht nur die Pflicht, sondern auch die Initiative zur Bildung von Pfandsystemen aufzuerlegen sowie die Entscheidung, kein zentralisiertes Pfandsystem für Verpackungen in Polen einzuführen. Es wird sich noch zeigen, in welcher Gestalt der Gesetzesentwurf das polnische Parlament erreichen wird.
Die Beendigung der Regierungsarbeiten an dem Entwurf wurde ursprünglich zwischen dem 3. und 4. Quartal dieses Jahres geplant, aber angesichts der dynamischen Lage in diesem Jahr befinden die internen Regierungsarbeiten an dem Entwurf erst in der Hälfte. Zwar lief die Frist zur Umsetzung dieser Richtlinie im Juli 2021 ab, aber erst vor kurzem hat die EU-Kommission mehrere Mitgliedstaaten zur Vorlage jeglicher Schritte zur Umsetzung dieser Richtlinie aufgefordert.
Quelle: Projekt (rcl.gov.pl)