Wieder einmal der arbeitsmedizinische Dienst…

Slowakei: Die Novelle des Gesetzes über den Schutz öffentlicher Gesundheit führt neue Pflichten ein, Arbeitgeber werden den Gesundheitsschutz aller Arbeitnehmer überwachen.

Die lang vorbereitete Novelle des Gesetzes über Schutz, Unterstützung und Entwicklung der öffentlichen Gesundheit wurde am 25. Juni 2014 durch den Nationalrat verabschiedet. Es soll die Kontrolle über den Gesundheitsschutz aller Arbeitnehmer, ungeachtet ihrer Einteilung in Risikokategorien, sicherstellen.

Die Novelle verpflichtet die Arbeitgeber, für ihre Arbeitnehmer eine Überprüfung des Gesundheitsrisikos einmal pro Jahr sicherzustellen; ansonsten ist diese auch bei einer wesentlichen Änderung der Arbeitsbedingungen stets dann erforderlich, wenn sie einen Einfluss auf das gesundheitliche Risiko und die zugeordnete Arbeitskategorie haben könnte.. Der Arbeitgeber kann entscheiden, ob er den arbeitsmedizinischen Dienst mittels seiner eigenen Arbeitnehmer oder mittels eines externen Dienstleisters durchführen lässt. Sofern er sich für seinen eigenen arbeitsmedizinischen Dienst entscheidet, muss er über eine ausreichende Anzahl an Arbeitnehmern, die mit ihm in einem Arbeitsverhältnis oder einem ähnlichen Verhältnis stehen, sicherstellen. Gemäß dem Gesetz, welches genau bestimmt, welche Qualifikation und Zusammensetzung der arbeitsmedizinische Dienst haben muss, bedarf es hierfür qualifizierter Arbeitnehmern. Für Arbeitnehmer aus der 1. und 2. Kategorie muss die Aufsicht jedoch kein medizinischer Experte ausüben.

Die Novelle löst nun ebenfalls die Problematik der Berufskrankheiten, einschließlich der Möglichkeit einer erneuten Überprüfung einer bereits anerkannten Berufskrankheit. Da es hierbei bislang kein einheitliches Vorgehen gab, bringt das Gesetz eine lang erwartete rechtliche Regelung und trägt damit zur Rechtssicherheit der Arbeitgeber bei.

Zusätzlich zu den angeführten größeren Änderungen verpflichtet die Novelle die Arbeitgeber noch zur Führung und Vorlage einer Menge Verzeichnisse in genau vorgeschriebenen Terminen an die Behörden. Für die Arbeitgeber heißt es vor allem eine Erhöhung der Kosten und des administrativen Aufwands im Bereich des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer. Die Novelle soll zum 01.08.2014 in Kraft treten.

Quelle: Gesetz Nr. 355/2007 Slg., Gesetz über Schutz, Unterstützung und Entwicklung der öffentlichen Gesundheit

Ansprechpartner in Bratislava
Mgr. Martin Baláž
Tel.: +421 2 57880088

 

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