Wie verhindern Sie, dass sich der Schuldner seines Vermögens entledigt

Slowakei: Zur Sicherung eines Anspruchs kann das Gericht nun die Errichtung von Pfandrechten an Vermögensgegenständen des Schuldners anordnen.

Die Hauptaufgabe der Neufassung des Zivilprozessrechts war die Lösung eines der dringendsten gesellschaftsrechtlichen Probleme, und zwar der Durchsetzbarkeit des Rechts.

Bei langanhaltenden Verfahren und schlechter Gewinnprognose haben Schuldner oftmals schon während des Verfahrens damit begonnen, sich ihres Vermögens zu entledigen. Am Ende des Verfahrens hat der Gläubiger dann zwar ein günstiges Urteil, aber keine Möglichkeit dieses zu vollstrecken

Um diese Situation zu verbessern wurde im Zuge der Reform des Zivilprozessrechts eine neue Sicherungsmaßnahme in unsere Rechtsordnung eingeführt.

Die Sicherungsmaßnahme wird durch das Gericht auf Antrag angeordnet. Das Gericht kann die Sicherungsmaßnahme nicht nur während oder im Laufe des Verfahrens anordnen, sondern in begründeten Fällen auch nach dessen Beendigung. Im Unterschied zur vorherigen Regelung muss das Gericht bei deren Anordnung vor Beginn des Verfahrens, den Antragsteller nicht obligatorisch dazu verpflichten auch in der Hauptsache in einer festgesetzten Frist Klage zu erheben. Dadurch sollen diese oft künstlich erzwungenen Rechtsstreitigkeiten verhindert werden, was die Gerichte entlasten wird und einen effektiveren Rechtsschutz bringt.

Nach dem Prinzip der Sicherungsmaßnahme kann das Gericht auf Antrag ein Pfandrecht errichten, welches den Charakter eines ordentlichen Pfandrechts hat. Bei mehreren Pfandrechten garantiert es dem Pfandgläubiger den entsprechenden Rang, gemäß dem Tag der Entstehung des Pfandrechts. Der Gläubiger kann das Pfandrecht jedoch erst nach Rechtskräftigkeit des Gerichtsurteils verwerten.

Das Gericht prüft bei Anordnung der Sicherungsmaßnahme insbesondere die Schlüssigkeit der vom Antragsteller behaupteten Tatsachen. Erlischt die unverzügliche Maßnahme oder wird aus einem anderen Grund, als dass dem Antrag in der Hauptsache stattgegeben wurde, aufgehoben oder weil das Recht des Antragstellers befriedigt wurde, tritt eine strenge prozessuale Haftung ein. Dabei haftet der Antragsteller für den Schaden, der einem anderen durch diese Maßnahme entstanden ist.

Abschließend ist anzumerken, dass bei einem fehlerhaften Antrag auf Erlass der Sicherungsmaßnahme das Gericht den Antragsteller nicht auf diesen Fehler hinweist, sondern den Antrag verwerfen wird. Da bei einer Sicherungsmaßnahme vor allem die Schnelligkeit des Rechtsschutzes entscheidend ist, empfehlen wir, diesbezüglich einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Zur Sicherung eines Anspruchs kann das Gericht nun die Errichtung von Pfandrechten an Vermögensgegenständen des Schuldners anordnen.

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