Vorsicht geboten beim Handel mit Verbrauchsteuerwaren

Polen: Steuerumgehungen beim Verkauf bestimmter Waren sollen bekämpft werden. Unternehmer belastet es nicht– soweit
sie die neuen Pflichten beachten.

Wie verbessert ein Staat seine Haushaltslage? Eine Verringerung der Ausgaben ist nicht immer möglich, und Steuererhöhungen sind unbeliebt.

Die polnische Regierung arbeitet derzeit an einer dritten Lösung: Erhöhung der Einnahmen aus schon bestehenden Steuern. Dazu soll die Einziehung optimiert, und die Möglichkeiten der Steuerumgehung eingeschränkt werden.

Nach einigen allgemeinen Lösungen (z.B. die allgemeine Steuerumgehungsklausel und die SAF-T-Kontrolldatei) steht jetzt die Abdichtung der Schlupflöcher im Steuersystem in problematischen Marktsektoren auf dem Programm. Neuestes Thema ist die Beförderung von Flüssigtreibstoffen, vergälltem Alkohol und Tabakwaren.

Bei diesen Waren soll es besonders oft zu Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung der Mehrwert- und der Verbrauchsteuern kommen. Dies verringert wesentlich die Einnahmen des Fiskus und verzerrt den Wettbewerb.

Um dem entgegenzuwirken, wird der Gesetzgeber demnächst ein neues Gesetz über das Überwachungssystem für den Straßentransport der o.g. Waren einführen.

Das Gesetz sieht vor, dass ein zentrales elektronisches Register errichtet wird, bei dem der Transport dieser „sensiblen“ Produkte gemeldet werden muss. Dabei haben alle Beteiligten in unterschiedlichen Phasen gesonderte Meldepflichten – sowohl der Versender als auch der Spediteur und der Abnehmer.

Der Meldepflicht unterliegen u.a. die Angaben über die Art und Größe der Ladung, das Datum des Transports, sogar die Kennzeichen des Fahrzeugs. Der Spediteur und der Fahrer müssen eine entsprechende Fracht-Referenznummer haben, die der Versender im Vorfeld aus dem Register einholt. Fehlt eine solche Nummer, ist der Spediteur/ der Fahrer zur Verweigerung der Transportleistung gesetzlich verpflichtet.

Alle gemeldeten Daten können kontrolliert werden, u.a. durch die Polizei und Zoll- und Steuerbehörden.

Werden die neuen Vorschriften missachtet, drohen Geldstrafen. Zum Beispiel zahlt der Versender oder Abnehmer für eine fehlende Anmeldung zum Register eine Strafe von nicht weniger als 20 000 PLN, maximal bis zu 46% vom Wert der betroffenen Waren. Entsprechendes gilt für Abweichungen bei der Größe oder Art der Fracht. Versäumt der Spediteur die Frachtmeldung, drohen ihm 20 000 PLN Strafe.

Bestraft werden auch die Fahrer – Transport ohne eine Referenznummer kostet jeweils 5 bis 7,5

Tausend PLN Strafe. Ferner kann das Fahrzeug samt Fracht sichergestellt werden.

Die empfindlichen Strafen sollen einen Abschreckungseffekt haben, und die Schattenwirtschaft bekämpfen. 

 

Quelle: Gesetz über das Überwachungssystem für den Warentransport vom 10. Februar 2017 (vom Parlament bereits beschlossen, der zweiten Kammer vorgelegt)

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