Vor- und Nachteile der ab 2020 geltenden Neufassung der Abgabenordnung der Tschechischen Republik

Was bringt die neue Abgabenordnung? Eine Vereinfachung der Außenprüfung, niedrigere Verzugszinsen, elektronische Kommunikation mit dem Fiskus, um nur einige zu nennen.

Der vom Finanzministerium erarbeitete Entwurf eines Änderungsgesetzes zur Abgabenordnung geht in der Abgeordnetenkammer in die 2. Lesung. Wir haben einige wesentliche Änderungen ausgewählt:

Erleichterung der Kommunikation mit dem Fiskus – das Online-Finanzamt

Die Gesetzesvorlage geht von der Inbetriebnahme eines Onlineportals namens „MOJE daně“ (Meine Steuern) aus, bei dem es sich um eine Erweiterung der bisherigen Infobox Steuern handelt und welches der aktiven Kommunikation mit der Steuerverwaltungsbehörde dienen soll. Das Portal zielt auf die Abgabe von Steuererklärungen in Form von elektronischen Formularen ab, die anhand der dem Finanzamt aus früheren Vorgängen bekannten Daten bereits vorausgefüllt sind. Die Steuerverwaltungsbehörde wird das Portal außerdem dazu verwenden, mit Steuersubjekten zu kommunizieren.

Mildere Strafen

Steuersubjekte werden die geplante Senkung des Verzugszinses um 6 % (von derzeit 14 % p.a. über dem Reposatz der ČNB zum Ersten des Quartals auf 8 % p.a. über dem Reposatz der ČNB zum Ersten des Quartals) begrüßen. Damit geht die Senkung der Zinssätze für gestundete Beträge auf die Hälfte einher.

Abschaffung der fünftägigen „Toleranz“ für die Abgabe der Steuererklärung

Nachteilig wirkt sich auf Steuerzahler die Aufhebung der Toleranzfrist für die Abgabe der Steuererklärung ab, also die Möglichkeit, die Steuererklärung mit einer gewissen Verspätung einzureichen bzw. die Steuerschuld mit einer bestimmten Verspätung zu zahlen. Derzeit gilt, dass Steuersubjekte keinerlei Sanktionen zahlen müssen, wenn sie die Steuererklärung verspätet abgeben (toleriert werden fünf Werktage) oder die Steuer verspätet zahlen (toleriert werden vier Werktage). Diese tolerierte Verspätung wird z.B. von Steuersubjekten genutzt, die ihre Steuerpflichten von im Ausland geführten Konten aus erfüllen, so dass das Geld nicht so rasch beim Fiskus eingeht wie im Falle einer Inlandsüberweisung.

Fristenneuregelung dank elektronischer Steuererklärung

Wird die Einkommensteuererklärung elektronisch abgegeben, so ist geplant, die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung um einen Monat zu verlängern.

Vorausleistungen auf Vorsteuererstattungsansprüche

Positiv soll außerdem eine Änderung sein, die den Vorsteuerüberhang betrifft, wo künftig eine teilweise Erstattung möglich sein soll. Das Änderungsgesetz sieht vor, dass der Fiskus kraft Amtes verpflichtet ist, denjenigen Teil des Vorsteuerüberhangs herauszugeben, der nicht geprüft wird. In Anknüpfung an diese Einführung von Vorauszahlungen für Steuerabzüge rechnet das Änderungsgesetz mit einer Verlängerung der Frist für die eigentliche Erstattung des Vorsteuerüberhangs auf 45 Tage – damit soll dem Finanzamt genügend Zeit gegeben werden, seine Prüfung durchzuführen. Für den Steuerzahler ist diese Änderung selbstverständlich nachteilig: gegenüber dem gegenwärtigen Stand zögert sich die Zahlung des Vorsteuererstattungsanspruchs um 15 Tage hinaus.

Eine kurze Bemerkung zum geänderten Konzept der Außenprüfung

Die Einleitung einer Steuerkontrolle wird künftig nicht mehr die physische Anwesenheit des Steuersubjekts (Personalhandlung) erfordern. Ausreichen soll stattdessen die Zustellung eines Hinweises auf die Einleitung der Steuerprüfung. Dahinter steht das Bemühen, das Prozedere zu vereinfachen, welches am Beginn jeder Steuerprüfung steht, um so die eigentliche Prüfung zu beschleunigen.

Das Änderungsgesetz zur Abgabenordnung soll voraussichtlich zum 1. Mai bzw. 1. Juni 2020 in Kraft treten.

Quelle:
Parlamentsdrucksache 580/0, über die Änderung des Gesetzes Nr. 280/2009 Slg., die Abgabenordnung, idgF, und einiger weiterer zusammenhängender Gesetze
https://www.mfcr.cz/cs/aktualne/tiskove-zpravy/2019/dane-jednoduse-a-online-nebo-mirnejsi-sa-35996

 

 

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