Tschechische vorweihnachtliche Nachrichten aus der Welt der Sammelklagen

Diskussionsthema in dieser Vorweihnachtszeit auf nationaler wie auch europäischer Ebene sind die Sammelklage und die Verfahrensverbindung. 

Wir informierten Sie bereits in der Mai-Ausgabe unseres Journals, dass der tschechische Gesetzgeber an einem umfassenden Regelwerk arbeitet, um den kollektiven Rechtsschutz in Form eines besonderen Zivilverfahrens zu ermöglichen. Diese Regeln sollen in einer Sonderrechtsvorschrift zusammengefasst werden, die voraussichtlich „Gesetz über verbundene Verfahren“ heißen soll (eine frühere Fassung trug den eingänglicheren Namen „Gesetz über Verbandsklagen“).

Der erste Entwurf des Gesetzes über Verbandsklagen, der vom tschechischen Justizministerium in Form eines Weißbuchs erstellt worden war, wollte ein prozessrechtliches Instrument im tschechischen Recht verankern, welches die wirksame Beantwortung einer größeren Zahl von eingeklagten Ansprüchen mit der selben (oder ähnlichen) tatsächlichen und rechtlichen Grundlage im Rahmen ein und desselben Verfahrens ermöglichen würde. Dieser Erstentwurf wurde von der Regierung im April 2018 verabschiedet.

Allerdings scheiterte dieser erste Versuch seitens des Ministeriums (bzw. seitens der Regierung) an einer Welle der Kritik, die sowohl von Juristenkreisen als auch von der Allgemeinheit ausging.

Am 05.12.2019 stellte das Justizministerium einen umgearbeiteten Entwurf für das Sammelklagegesetz vor, und am 12.12.2019 trat der Regierungsbeirat für Gesetzgebung zusammen, um diesen zu debattieren.

Wir stehen noch ganz am Anfang des gesetzgeberischen Prozesses, aber bereits jetzt zeichnet sich ab, dass im Bereich des Zivilprozesses grundlegende Änderungen auf uns zukommen werden. Wie auch immer, es bleibt fraglich, inwieweit das kollektive Verfahren von der Praxis angenommen werden wird und wie seine Nutzung aussehen wird. Schenkt man dem Justizministerium Glauben, so wird es dem Richterstand enorm seine Arbeit erleichtern, die Dauer von Gerichtsverfahren reduzieren und den Parteien in Rechtsstreitigkeiten bares Geld einsparen.

Nicht nur in der Tschechischen Republik sind Sammelklagen und Kollektivverfahren ein aktuelles Thema: Ende November des Jahres haben sich die Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten auf die Rahmenbedingungen für eine Verbrauchersammelklage geeinigt und den Vorschlag für eine EU-Mitglied zum Schutz der Kollektivinteressen von Verbrauchern mitgetragen.

Momentan lässt sich noch nicht einschätzen, wie der endgültige Wortlaut des tschechischen Gesetzes über Verbandsklagen oder der EU-Richtlinie aussehen wird. In künftigen Ausgaben unseres Journals möchten wir Sie näher über Kollektivverfahren und ausgewählte Rechtsinstitute informieren.

Quelle:

Vorlage eines Gesetzes über das Verbandsklageverfahren, eingestellt auf dem ODok Portal: https://apps.odok.cz/veklep-detail?pid=KORNBA9EXSST

 

 

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