Litauen: Zivilgesetzbuch geändert und ergänzt.
Das Parlament hat den Novellen des Zivilgesetzbuches bzgl. der Verbraucherverträge zugestimmt. Diese Änderungen werden am 13. Juni 2014 in Kraft treten.
Dies wird sich ändern:
- Ein Verbraucher kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Kosten einen Fernabsatzvertrag (jetzt gilt die Frist von 7 Arbeitstagen) oder einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag (jetzt gilt die Frist von 7 Tagen) widerrufen. Dieser Widerruf erfolgt anhand einer Musterform. Sollte der Verbraucher über die Widerrufsmöglichkeit nicht aufgeklärt sein, dann wird die vorgenannte Frist bis zu 12 Monate verlängert. Der Zeitraum zum Widerrufsausspruch beginnt ab dem Tag zu laufen, an welchem dem Verbraucher Waren zugestellt worden sind, und nicht ab Abschluss des Vertrages, wie es jetzt der Fall ist.
- Im Widerrufsfall wird der Unternehmer verpflichtet sein, innerhalb von 14 Tagen dem Verbraucher alle durch diesen geleisteten Zahlungen zurückzuzahlen.
- Die „versteckten“ Gebühren und Ausgaben im Internethandel werden abgeschafft – jeder Unternehmer muss die ausdrückliche Zustimmung eines Verbrauchers für jegliche Extrazahlung einholen, die über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistungspflicht des Unternehmers hinausgeht.
- Der Unternehmer hat die Waren innerhalb von 30 Tagen an den Verbraucher zu liefern, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Sollte der Unternehmer dieser Pflicht nicht nachkommen, sollte der Verbraucher eine zusätzliche Frist für die Warenlieferung festlegen. Liefert der Unternehmer die Waren auch innerhalb dieser zusätzlichen Frist nicht, so ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
- Zusätzliche Gebühren für die Nutzung von Telekommunikationsdiensten zur Kontaktaufnahme mit dem Unternehmer im Rahmen eines geschlossenen Vertrages werden verboten. Der Verbraucher muss in solchem Fall nicht mehr als den Grundtarif für die Telekommunikationsdienste zahlen. Im anderen Fall ist der Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher die entstandenen Kosten zu ersetzen.
- Die Verbraucherschutzvorschriften für den Abschluss von Verträgen über digitalen Inhalt werden konsolidiert. Die Verbraucher werden zum Widerruf eines Vertrages über den Kauf von digitalem Inhalt berechtigt sein, jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, an welchem der Datentransfer begonnen hat.
Quelle: TAR, 2014, Nr. 2014-00069.