Steht dem Immobilienmaklergeschäft eine Regulierung bevor?

Bis heute ist der Berufszweig der Immobilienvermittlung in der Tschechischen Republik in keiner Weise reguliert. Ab 2019 könnte sich dies aber ändern.

Das Ministerium für Regionalentwicklung (MMR) hat wieder einmal den Entwurf eines Maklergesetzes aufliegen, der jetzt in den interministeriellen Anmerkungsprozess geht. Schon früher hatte das MMR einen solchen Gesetzesentwurf vorgelegt, der aber vom Regierungsbeirat für Gesetzgebung zur Überarbeitung ans Ministerium zurückverwiesen wurde.

Das Hauptziel des nunmehr vorliegenden Gesetzesentwurfs besteht v.a. im Schutz der Kundschaft und der qualitativen Verbesserung der von Immobilienvermittlern gebotenen Dienstleistungen. Das Gesetz über die Immobilienvermittlung sollte konkrete Regeln für die Tätigkeit in der Branche festsetzen, wobei das MMR davon ausgeht, dass es sich künftig bei der Immobilienvermittlung um ein sog. gebundenes Gewerbe handeln soll. Dies bedeutet, dass Ansprüche hinsichtlich der fachlichen Qualifizierung von Immobilienmaklern gestellt würden. Das Ministerium für Regionalentwicklung sieht außerdem vor, dass ein öffentliches Verzeichnis von Immobilienmaklern geschaffen wird. Zusammen sollen diese Instrumente für erhöhte Aufsicht über die Ausübung dieses Berufs sorgen, sowie dafür, dass weniger unlautere Immobilienmakler ihr Unwesen in der Branche treiben.

Neben den Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit als Immobilienvermittler soll das Gesetz auch den Vertrag über die Immobilienvermittlung im Detail regeln. Neben der Vorgabe der pflichtigen Inhalte eines solchen Vertrags (der dann nur noch in Schriftform geschlossen werden darf) wird das Gesetz außerdem die Möglichkeit zur Kündigung des Maklervertrags regeln, sowie die Entstehung des Anspruchs auf die Vermittlungsgebühr (Provision). Auf Immobilienmakler könnten im Zusammenhang mit dem Abschluss des Vermittlungsvertrags neue Pflichten (und zwar insbesondere Informations- und Auskunftspflichten) gegenüber dem Kunden zukommen.

Allerdings hat der Entwurf des Gesetzes über die Immobilienvermittlung noch einen langen Weg durch die gesetzgeberischen Instanzen vor sich; man wird abwarten müssen, um zu sehen, ob der Immobilienmarkt eine gesetzliche Regulierung der Maklertätigkeit erlebt – und wann. Das MMR gibt sich optimistisch: ihm zufolge könnte das Gesetz bereits Anfang 2019 in Kraft treten.

Quelle: https://apps.odok.cz/veklep-detail?pid=KORNA99EGASI

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