Richtliniensystem gemäß Anti-Geldwäsche-Gesetz

Czech Republic: Pflichtige Personen können auf Musterrichtliniensystem zurückgreifen

Das Gesetz über bestimmte Maßnahmen gegen die Legalisierung von Erträgen aus Straftaten und die Finanzierung des Terrorismus (welches besser unter der griffigen Bezeichnung Anti-Geldwäsche-Gesetz bekannt ist) – ein wichtiges Instrument im Kampf gegen die Geldwäsche – erlegt den in seinem § 2 aufgeführten Personen eine Reihe von Pflichten auf.

Hierzu gehört die Pflicht, angemessene interne Kontroll- und Kommunikationsmechanismen einzuführen und durchzusetzen und in diesem Zusammenhang außerdem ein System interner Grundsätze, Prozesse und Maßnahmen zu erstellen.

Zwar enthält das Anti-Geldwäsche-Gesetz (in § 21 Abs. 5) eine Übersicht der Elemente, die ein solches Policy-System im Regelfall umfassen sollte; dennoch dürfte die Vorbereitung und korrekte Konfiguration eines solchen internen Richtliniensystems in der Praxis mehr oder weniger schwerwiegende Probleme bereiten. Von daher ist es sehr zu begrüßen, dass die Finanzanalytische Abteilung (FAÚ) des Finanzministeriums einen Mustersatz interner Grundsätze, Prozesse und Kontrollmaßnahmen herausgegeben hat, auf die die verpflichteten Personen bedenkenlos bei der Erstellung ihrer eigenen Dokumentation zurückgreifen können.

Das Mustersystem interner Grundsätze, Prozesse und Kontrollmaßnahmen umfasst insgesamt 21 Artikel, in denen u.a. eine detaillierte beispielhafte Auflistung der (wahlweise bzw. pflichtig in Betracht zu ziehenden) Merkmale für verdächtige Geschäfte ebenso enthalten ist wie die Regeln für die korrekte Identifikation und Prüfung von Kunden (einschl. Maßnahmen zur Aufdeckung politisch exponierter Personen und Subjekte), adäquate und geeignete Methoden und Prozesse für die Risikobeurteilung, das Risikomanagement und die interne Aufsicht, Regeln für das Vorgehen bei der Feststellung eines verdächtigen Geschäfts und dessen Meldung an die FAÚ, aber auch z.B. technische und personelle Maßnahmen für den gegebenenfalls notwendig werdenden ordnungsgerechten Aufschub bei der Ausführung von Kundenaufträgen.

Das Mustersystem interner Richtlinien wurde auf der Website des tschechischen Finanzministeriums am 24.04.2015 veröffentlicht und ist unter folgender Adresse zugänglich: http://www.mfcr.cz/cs/verejny-sektor/regulace/boj-proti-prani-penez-a-financovani-tero/system-vnitrnich-zasad-a-kontaktni-osoba.

Quelle: Ges. Nr. 253/2008 Slg., über bestimmte Maßnahmen gegen die Legalisierung von Erträgen aus Straftaten und die Finanzierung des Terrorismus, idgF

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