Neues Gesetz über Gestaltung der Landwirtschaftsordnung in Polen

Kein freier Erwerb der landwirtschaftlichen Grundstücken durch EU-Bürger in Polen auch nach Ablauf der Übergangsfrist im Mai 2016.

Am 5. August wurde das neue Gesetz über Gestaltung der Landwirtschaftsordnung durch das polnische Parlament verabschiedet. Im Gesetz werden allgemein geltende Einschränkungen beim Erwerb landwirtschaftlicher Immobilien eingeführt, die ab Anfang 2016 auch für EU-Bürger gelten werden. Insbesondere werden die gesetzlichen Vorkaufsrechte zusätzlichen Rechtssubjekten zuerkannt (neben Agraragentur auch Pächter oder Eigentümer benachbarter Grundstücke, sofern sie Landwirte sind) und neue Art von Genehmigungen eingeführt, die künftig für Abspaltung einer landwirtschaftlichen Immobilie aus dem Landwirtschaftsunternehmen und deren Übereignung notwendig sein wird. Freier Verkehr mit landwirtschaftlichen Immobilien wird nur unter sog. Einzellandwirten erfolgen dürfen. Für den Status eines Landwirts wird allerdings notwendig sein, entsprechende beruflichen Qualifikationen sowie eigenverantwortliche Betreibung eines landwirtschaftlichen Unternehmens mit der Fläche bis 300 ha und mindestens fünfjähriges Domizil in der Gemeinde, wo das landwirtschaftliche Unternehmen belegen ist, nachzuweisen.

 

Quelle: Gesetz vom 5.08.2015 über Gestaltung der Landwirtschaftsordnung

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