Neue Vorschriften über die Vergü-tung von Bau-Subunternehmern

Polen: Die Änderung der Vorschriften ist Teil einer breiten Reform, welche die Geltendmachung von Forderungen vereinfachen soll.

Ein Großteil von Arbeiten bei großen Bauvorhaben wird von Subunternehmen übernommen. In der Praxis betrifft ein Großteil von gerichtlichen Streitigkeiten in Bausachen die Vergütung für Bauunternehmer und ihre Subunternehmer.

Die neuen Vorschriften sollen die Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Haftung des Bauherrn für die Zahlung der Vergütung aus der Welt schaffen.

Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass die Zustimmung des Bauherrn zur Beauftragung eines Subunternehmers durch einen Bauunternehmer vermutet wird. Will der Bauherr die Beauftragung eines bestimmten Subunternehmer verhindern, muss er innerhalb von 30 Tagen widersprechen.

Anders als nach bisheriger Gesetzeslage, muss der Bauherr seinen schriftlichen Widerspruch sowohl dem Bauunternehmer als auch dem Subunternehmer gegenüber erklären.

Der Bauherr und der Bauunternehmer können den genauen Umfang der durch den Subunternehmer zu erbringenden Bauleistungen bzw. dessen Aufgaben vertraglich regeln. Eine solche Formulierung wird dann mit einer Zustimmung des Bauherren gleichgesetzt, und führt zu einer gesamtschuldnerischen Haftung des Bauherren zusammen mit dem Bauunternehmer.

Der Subunternehmer kann in Folge dessen nach seiner Wahl seine Ansprüche ganz oder teilweise gegenüber dem Bauherren oder dem Bauunternehmer geltend machen. Zahlt einer der Gesamtschuldner, so wird der anderen von der Haftung befreit.

Die Subunternehmer bekommen die Möglichkeit, den durch den Bauunternehmer auf sie übertragenen Umfang der Arbeiten beim Bauherren anzumelden.

Wesentlich ist, dass der Vertrag mit dem Subunternehmer nun nicht mehr dem Bauherrn vorgelegt werden muss.

Die am 1. Juni 2017 in Kraft tretenden Änderungen haben die Verbesserung der Zahlungsmoral in der Baubranche zum Ziel.

Einschlägige Untersuchungen zeigen, dass in Polen ca. 10% der Rechnungen mit einer Verspätung von mehr als 90 Tagen gezahlt werden (drittschlechtestes Ergebnis in der EU). Von 61 der börsennotierten Bauunternehmen sind 13 im Schuldnerregister eingetragen. Ihre ausstehenden Verbindlichkeiten betragen insgesamt ca. 4 Milliarden Zloty, was 46% der Verschuldung aller börsennotierten Gesellschaften entspricht.

Hinzu kommt, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer in Wirtschaftssachen in 2016 ca. 15 Monate betrug. Bei über 40% der vor Bezirksgerichten geführten Wirtschaftssachen dauerten die Verfahren mehr als 12 Monate, bei ca. 25% – mehr als 2 Jahre, und bei 10% mehr als 3 Jahre.

 

Quelle: Gesetz über die Änderung einiger Gesetze zwecks Vereinfachung der Geltendmachung von Ansprüchen vom 7. April 2017

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