Neue Rahmenbedingungen für Verbraucherkredite

Czech Republic: Das neue Verbraucherkreditgesetz stärkt die Position des Schuldners und verschärft die Bedingungen für den Kreditgeber

Das Abgeordnetenhaus verhandelt derzeit ein neues Verbraucherkreditgesetz, welches sich u.a. die Umsetzung der Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher zum Ziel gesetzt hat. Letztere regelt Hypothekenkredite, die bisher vom Geltungsbereich der Vorschriften zum Verbraucherkredit ausgeschlossen waren. Das Verbraucherkreditgesetz soll außerdem die Rechtsstellung von Verbrauchern in Bereichen stärken, in denen ihre Rechte immer wieder erheblich geschädigt wurden, und den rechtlichen Rahmen für den Vertrieb auf dem Finanzmarkt vereinheitlichen.

Das neue Verbraucherkreditgesetz verbessert die Rechtsstellung von Verbrauchern als Kreditnehmer u.a. dadurch, dass sie vom Verbraucherkreditvertrag innerhalb von 14 Tagen auch ohne Angabe von Gründen zurücktreten dürfen. Des Weiteren wird Verbrauchern die Möglichkeit eingeräumt, ihren Kredit vollständig oder teilweise jederzeit während der Kreditlaufzeit vorzeitig zu tilgen, unter Anspruch auf Senkung der Kreditgesamtkosten um denjenigen Teil der Zinsen und Gebühren, die der Verbraucher zu zahlen hätte, wenn die vorzeitige Tilgung nicht erfolgt. Für den Fall, dass der Kreditnehmer den Kredit nicht ordnungs- und fristgerecht zurückzahlt, führt das Verbraucherkreditgesetz eine Deckelung der Sanktionen ein, die vom Kreditgeber in einem solchen Fall verhängt werden dürfen.

Im Gegensatz dazu erlegt das Verbraucherkreditgesetz den Kreditgebern neue Pflichten gegenüber dem Verbraucher auf und verschärft die Bedingungen für die Gewährung von Verbraucherkrediten. Nach der Neuregelung werden auch diejenigen Anbieter von Verbraucherkrediten, die keine Banken sind, der Aufsicht durch die Tschechische Nationalbank unterstehen. Damit ist die Tschechische Handelsinspektion ihrer Kontrollfunktion erledigt, die die Aufgabe angesichts der Vielzahl der Kreditgeber am Markt überhaupt nicht bewältigte. Jeder derartige Nichtbanken-Kreditgeber muss neuerdings eine Lizenz von der Tschechischen Nationalbank einholen. Um diese zu erlangen, muss er neu eingeführte Kapitalanforderungen erfüllen und verbindliche Regeln für Verwaltungsvorgänge, ein internes Controlling, ein Risikomanagementsystem, Compliance-Regeln und eine interne Prüfung einführen. Bereits aktive Nichtbanken-Kreditgeber haben ab Verabschiedung des neuen Verbraucherkreditgesetzes drei Monate, um bei der Tschechischen Nationalbank Antrag auf Genehmigung ihres Kreditvergabegeschäfts zu stellen; tun sie dies nicht, so dürfen sie nach Ablauf der Frist keine Verbraucherkredite mehr einräumen. Angesichts dessen darf davon ausgegangen werden, dass der Markt für Verbraucherkredite nach Verabschiedung des Verbraucherkreditgesetzes eine deutliche Auslichtung und Begradigung durchmachen wird.

Quelle: Vorlage zum Verbraucherkreditgesetz (Parlamentsdrucksache 679)

 

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