Neue Möglichkeiten für Investitionen in Großprojekte in Litauen

In Litauen ist ein neues Maßnahmenpaket zur Förderung großer Investitionsprojekte in Kraft getreten.

Am 1. Januar 2021 traten in Litauen Gesetzesänderungen in Kraft, die günstigere Bedingungen für in- und ausländische Kapitalinvestitionen in Großprojekte in den Bereichen Produktion, Datenverarbeitung und Datenhosting-Dienstleistungen schaffen.

Das Maßnahmenpaket, das auch als „Grüner Korridor“ bezeichnet wird, umfasst Änderungen des Investitionsgesetzes, des Gesetzes über den Rechtsstatus von Ausländern, des Raumordnungsgesetzes, des Beschäftigungsgesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes. Die Änderungen beinhalten, dass ein Projekt als Großinvestitionsprojekt betrachtet wird, wenn:

  • Investitionen von mindestens 20 Millionen Euro (bzw. 30 Millionen Euro bei Investitionen in Vilnius) getätigt werden; und
  • mindestens 150 neue Vollzeitarbeitsplätze (bzw. 200 bei Investitionen in Vilnius) geschaffen und für mindestens 5 Jahre erhalten werden.

Diese Indikatoren müssen vom Investor innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten eines mit der Regierung geschlossenen Investitionsvertrags erreicht werden.

Der „Grüne Korridor“ garantiert den Investoren in den Großprojekten dann:

  • Steueranreize: Befreiung von Investoren in Großprojekte von der Körperschaftsteuer für bis zu 20 Jahre, beginnend mit dem Besteuerungszeitraum, in dem die festgelegte Investitionssumme und die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter erreicht wurden;
  • Erleichterung der Anwerbung von Arbeitskräften aus Drittländern durch Befreiung von der Pflicht zur Einholung einer Arbeitserlaubnis. Sie unterliegen auch nicht den Qualifikations- oder Berufserfahrungsanforderungen für eine Beschäftigung und haben das Recht, ab dem Tag, an dem sie ihre befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen, mit der Arbeit zu beginnen;
  • schnellere und einfachere Flächennutzungsplanung, Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie Verpachtungen von staatlichem Grund und Boden: Es werden Bedingungen für die Verpachtung von staatlichem Grund und Boden geschaffen, ohne dass eine Versteigerung durchgeführt werden muss, die bisher bestehende Verpflichtung zur Erstellung von Detailplänen für Großprojekte wird aufgehoben, das Verfahren zur Festlegung von Dienstbarkeiten wird vereinfacht.

Nach dem Abschluss eines Investitionsvertrags mit der Regierung wird einem solchen Großprojekt zudem der Status der nationalen Bedeutung zuerkannt, was eine schnellere und reibungslosere Entscheidungsfindung garantieren soll: Öffentliche Verwaltungen (mit Ausnahme einiger Ausnahmen, z.B. Projekte, welche die nationale Sicherheit betreffen), müssen die notwendigen administrativen Schritte innerhalb von 3 Arbeitstagen durchführen und die Entscheidungen und Beschlüsse in Bezug auf das Projekt sollen vorrangig getroffen bzw. erteilt werden.

Es wird erwartet, dass das Maßnahmenpaket „Grüner Korridor“ Investitionen in Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen mit hoher Wertschöpfung anregt und als Katalysator für eine schnellere Transformation der litauischen Industrie wirkt.

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