Neue Konzession erforderlich für Außenwirtschaftsverkehr mit Kraftstoff

Poland: Der Außenwirtschaftsverkehr mit Kraftstoff wird jetzt mit einer separaten Konzession sowie hohen finanziellen Garantien verbunden.

Ende Juli trat eine große Novelle des Energiegesetzes in Kraft. Für die Ausfuhr von Kraftstoffen ist jetzt eine separate Konzession erforderlich, außerdem ist sie mit hohen finanziellen Garantien verbunden. Eine solche Konzession wird im Anschluss zu der alten Konzession erteilt. Das Wort „Außen“ bezieht sich hier auf alle Länder, also nicht nur auf EU-Staaten.

Die Prozedur bei dieser neuen Konzession ist ganz ähnlich wie mit der alten, mit folgenden Ausnahme:
– Zahlung einer Konzessionsgebühr von etwa EUR 1 000,
– Bestellung einer Sicherheit des Unternehmers über ca. EUR 2 500 000.
 
Die vorzulegende Sicherheit kann als
– Bank- oder Versicherungsgarantie, oder
– Bankzusicherung, oder
– Wechsel mit Bankzusicherung, oder
– Scheck mit Zertifikat einer in Polen ansässigen Bank, oder
– Verpfändung von Sicherheiten der öffentlichen Hand oder der Nationalbank, oder
– schriftliche, unwiderrufliche und von einer Bank bestätigte Einzugsermächtigung zugunsten des Energieamts (URE), ausgestaltet werden.

 

Darüber hinaus sind dem Antrag die gleichen Dokumente beizufügen, wie sie zuvor schon bei der Beantragung der „alten“ Konzession beizufügen waren. Dabei ist auch die technische Ausstattung und Infrastruktur des Unternehmens im Detail zu beschreiben, so muss wie zum Beispiel eine entsprechende Zahl von Tankstellen und Tanks für den Vertrieb und die Lagerung der importierten Kraftstoffe nachgewiesen werden. Diese neuen Regelungen zielen auf die Erschwerung von Grauimporten von Kraftstoffen. Gleichzeitig entsteht so allerdings eine Barriere für den Markteintritt von kleineren Unternehmen. Die offizielle Darstellung des URE ist unter www.ure.gov.pl zu finden. Dort kann auch das empfohlene (aber nicht obligatorische) Muster der Bankgarantie heruntergeladen werden.

Quelle: Gesetz über Veränderung des Gesetzes über Kraftstoffe Reserven und der anderen Gesetzen von 30 Mai 2014 (J.L. 2014, Pkt. 900)

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