Poland: Der Außenwirtschaftsverkehr mit Kraftstoff wird jetzt mit einer separaten Konzession sowie hohen finanziellen Garantien verbunden.
Ende Juli trat eine große Novelle des Energiegesetzes in Kraft. Für die Ausfuhr von Kraftstoffen ist jetzt eine separate Konzession erforderlich, außerdem ist sie mit hohen finanziellen Garantien verbunden. Eine solche Konzession wird im Anschluss zu der alten Konzession erteilt. Das Wort „Außen“ bezieht sich hier auf alle Länder, also nicht nur auf EU-Staaten.
Darüber hinaus sind dem Antrag die gleichen Dokumente beizufügen, wie sie zuvor schon bei der Beantragung der „alten“ Konzession beizufügen waren. Dabei ist auch die technische Ausstattung und Infrastruktur des Unternehmens im Detail zu beschreiben, so muss wie zum Beispiel eine entsprechende Zahl von Tankstellen und Tanks für den Vertrieb und die Lagerung der importierten Kraftstoffe nachgewiesen werden. Diese neuen Regelungen zielen auf die Erschwerung von Grauimporten von Kraftstoffen. Gleichzeitig entsteht so allerdings eine Barriere für den Markteintritt von kleineren Unternehmen. Die offizielle Darstellung des URE ist unter www.ure.gov.pl zu finden. Dort kann auch das empfohlene (aber nicht obligatorische) Muster der Bankgarantie heruntergeladen werden.
Quelle: Gesetz über Veränderung des Gesetzes über Kraftstoffe Reserven und der anderen Gesetzen von 30 Mai 2014 (J.L. 2014, Pkt. 900)