Neu- oder Desorganisation des Zivilprozesses?

Poland: Änderungen durch das Gesetz vom 04.07.2019 zur Änderung des Gesetzes – Zivilprozessordnung und einiger anderer Gesetze.

Mit einer Änderung der Zivilprozessordnung vom 4. Juli 2019 wurde ein neues Kapitel mit dem Titel „Organisation des Verfahrens“ eingeführt, das die Gerichtsverfahren verkürzen und erleichtern soll. Die oben genannte Änderung trat am 7. November 2019 in Kraft.

Es lohnt sich, sich mit der genannten Änderung vertraut zu machen, die für Gerichtsverfahren gilt, die nach dem 7. November 2019 eingeleitet werden.

Die Organisation des Verfahrens wurde in den Artikeln 205(1) bis 205(12) der Zivilprozessordnung geregelt.

Mit den oben genannten Bestimmungen wurde eine obligatorische Verpflichtung zur Einreichung einer Verteidigungserklärung (Klageerwiderung) eingeführt. Im bisherigen Rechtsrahmen war die Einreichung dies fakultativ, es sei denn, der Richter ordnete ihre Einreichung an.

Nun führt die Nichteinhaltung der Frist für die Einreichung der Klageerwiderung zu deren Rückweisung durch eine richterliche Anordnung. Eine solche Anordnung ist nicht anfechtbar. Das bedeutet, dass die Rückweisung der Klageerwiderung negative verfahrensrechtliche Konsequenzen für den Beklagten nach sich zieht (die den in der Erwiderung enthaltenen Aussagen und Argumenten bleiben ungehört).

Eine weitere wichtige Änderung ist die Einführung eines Vorbereitungsverfahrens in Form einer geschlossenen Sitzung. Diese Sitzung ist wenig formalisiert und dient dem Versuch, eine gütliche Einigung ohne weitere Sitzungen, insbesondere ohne eine Anhörung, zu erreichen. Die Aufgabe des Richters besteht darin, die Parteien zu einer Einigung zu bewegen und eine einvernehmliche Lösung des Streitfalls anzustreben. Kann die Streitigkeit nicht so gelöst werden, wird ein Verfahrensplan erstellt. Wichtig ist, dass alle Erklärungen und Beweise, die nach der Genehmigung des Verfahrensplans vorgelegt werden, grundsätzlich unberücksichtigt bleiben.

Die Organisation des Verfahrens kann daher zu einer Beschleunigung des Verfahrens führen, aber die neuen Regeln müssen eingehalten werden, damit eine Partei keine nachteiligen verfahrensrechtlichen Folgen erleidet.

Es ist noch nicht möglich, die Auswirkungen der eingeführten Lösungen zu beurteilen. Es ist zu erwarten, dass das Gerichtsverfahren verkürzt wird und das Gerichte häufiger einen Vergleich anstreben werden. Zweifellos kann die Änderung dazu beitragen, die Rolle von ADR-Methoden zu stärken, was von den Richtern proaktiv gefördert wird.

 

Quelle: Zivilprozessordnung

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