Nachvertragliches Wettbewerbsverbot – Besteuerung und Sozialabgaben

Bulgarien: Auf Karenzentschädigungen wegen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots fallen keine Sozialabgaben an.

Ob für einen Arbeitnehmer, der eine Karenzentschädigung vom Arbeitnehmer wegen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots erhält, Steuern und Sozialabgaben zu entrichten sind, ist häufig unklar.

Auch im bulgarischen Arbeits-, Sozialversicherungs- und Einkommensrecht ist das nachvertragliche Wettbewerbsverbot nicht ausdrücklich geregelt. Durch eine Abstimmung mit der zentralen Finanzbehörde in Bulgarien (NAP) konnte bnt – Sofia in einem konkreten Fall klären, dass nach bulgarischem Recht in der Regel auf eine solche Entschädigung Einkommenssteuer, aber keine Sozialabgaben anfallen.

Aus den Umständen des Einzelfalls kann sich jedoch gegebenenfalls eine abweichende Einordnung ergeben, sodass entsprechende Regelungen überprüft werden sollen.

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