Lkw-Maut in Deutschland – Rückzahlungsansprüche in Millionenhöhe

Der EuGH hat entschieden, dass die Berechnung der deutschen Lkw-Maut teilweise gegen EU-Recht verstößt.

Der EuGH hat entschieden, dass die Berechnung der deutschen Lkw-Maut vermutlich seit mindestens 2007 fehlerhaft überhöht war.

Vorangegangen war dieser Entscheidung eine Klage einer polnischen Spedition auf Rückzahlung von mehr als EUR 12.000 zu viel gezahlter Lkw-Maut aus den Jahren 2010 und 2011.

Der EuGH hat nun entschieden, dass die Berücksichtigung von Kosten für die Verkehrspolizei im Rahmen der Mautberechnung nicht mit der europäischen Wegekostenrichtlinie vereinbar ist, da es sich dabei nicht um so genannte „Infrastrukturkosten“ handelt. Nur solche „Infrastrukturkosten“ dürfen jedoch für die Berechnung der Maut herangezogen werden. Darüber hinaus bestehen Zweifel an der Korrektheit der Zinssätze, die im Rahmen der Berechnung der Kapitalkosten angesetzt wurden.

In Summe könnte die berechnete Lkw-Maut um 3,8% bis 6% zu hoch gewesen sein.

Die Entscheidung des vorlegenden Gerichts, dem Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW steht bislang noch aus. Dennoch ist bereits jetzt von Erstattungsansprüchen in Millionenhöhe für die in den letzten Jahren in Deutschland tätigen Speditionen auszugehen.

Unabhängig vom Ausgang des noch anhängigen Verfahrens beim OVG NRW, zeigt die Entscheidung des EuGH, dass eine Überprüfung der in der Vergangenheit abgeführten LKW-Maut für viele Unternehmen in substantiellen Rückzahlungsansprüchen resultieren kann.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir informieren.

Quelle: EuGH C-321/19

Newsletter abonnieren

Wenn Sie den Newsletter abonnieren, stimmen Sie zugleich unseren Datenschutzbedingungen zu.