Litauen: Klage gegen EU-Mobilitätspaket

Litauen hat beim EuGH zwei Klagen eingereicht. Es ist das erste Mal, das Litauen einen solchen Schritt geht.

Wie bereits erwartet (https://www.bnt.eu/de/?option=com_content&view=article&id=3083&catid=219) hat die Republik Litauen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) zwei Klagen gegen das neue EU-Mobilitätspaket eingereicht. Im gleichen Zug wurde beantragt, die gegenwärtigen Bestimmungen bis zu einem Urteil auszusetzen.

In einer ersten Klage richtet sich gegen die Bestimmungen zur Rückkehrpflicht für Fahrzeuge an die Niederlassung des Transportunternehmens alle 8 Wochen sowie die viertägige „Abkühl“-Phase nach Kabotage-Fahrten (nach drei Kabotagefahrten muss das Fahrzeug das Land für mindestens vier Tage verlassen). Es wird befürchtet, dass westeuropäische Konkurrenten durch diese Regelungen bevorteilt werden, weil es für osteuropäische Transportunternehmen kaum mehr rentabel sein dürfte, westeuropäische Märkte zu bedienen, wenn Fahrer und Fahrzeuge in so kurzen Abständen in das Heimatland zurückkehren müssen. Auf der anderen Seite haben der EU-Gesetzgeber nach Ansicht Litauens keine ausreichend objektiven Gründe angegeben, die eine Notwendigkeit derartiger Regelungen rechtfertigen. Zudem seien Umweltaspekte nicht ausreichend in die Entscheidungen eingeflossen.

Hinzu kommt, dass die Rückkehrpflicht für Fahrer alle drei Wochen ihre Freizügigkeit einschränken würde, da sie in ihrer Wahl eingeschränkt würden, selbst zu entscheiden, wo sie ihre Freizeit zwischen den Fahrten verbringen.

In der zweiten Klage geht Litauen vor allem gegen die Bestimmungen zur Entsendung von Arbeitnehmern vor. Die neuen Regelungen führten zu einer unterschiedlichen Behandlung von grenzüberschreitenden bilateralen Transporten und Kabotagebeförderungen. Nach Ansicht Litauens führt eine solche Unterscheidung zu unterschiedlichen Regeln und sozialen Garantien für die Arbeitnehmer, obwohl die Art der von ihnen ausgeführten Arbeit dieselbe ist.

Darüber hinaus seien die vom Gesetzgeber festgelegten Fristen zur Umsetzung der im Paket vorgesehenen Maßnahmen viel zu knapp bemessen.

Gemeinsam mit Litauen klagen auch Polen, Ungarn, Bulgarien, Rumänien und Malta.

Quelle:

  • Verordnung (EU) 2020/1055 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1071/2009, (EG) Nr. 1072/2009 und (EU) Nr. 1024/2012 im Hinblick auf ihre Anpassung an die Entwicklungen im Kraftverkehrssektor
  • Verordnung (EU) 2020/1054 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 hinsichtlich der Mindestanforderungen an die maximalen täglichen und wöchentlichen Lenkzeiten, Mindestfahrtunterbrechungen sowie täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten, und der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 hinsichtlich der Positionsbestimmung mittels Fahrtenschreibern
  • Richtlinie (EU) 2020/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 zur Festlegung besonderer Regeln im Zusammenhang mit der Richtlinie 96/71/EG und der Richtlinie 2014/67/EU für die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor und zur Änderung der Richtlinie 2006/22/EG bezüglich der Durchsetzungsanforderungen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012

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