Immobilieneigentum nach Privatisierung

Bulgarien: Wie nach einer Privatisierung das Eigentum an einer Immobilie durch den privatisierten Betrieb nachgewiesen werden kann

Privatisierte Betriebe stehen in Bulgarien regelmäßig vor der Schwierigkeit, ihr Eigentum an einer Immobilie (z.B. Betriebsstandort) nachweisen zu müssen. Grund dafür sind die lückenhaft geführten Kataster-/Grundbücher. Häufig übernehmen daher Investoren bei Privatisierungen anhängige Rechtsstreite über die Frage, wem das Eigentum an einer Immobilie zusteht.

Eindeutige Beweismittel zur Frage des Eigentums fehlen andererseits häufig.

bnt Sofia ist es nun gelungen, die Eigentümerstellung durch kritische Analyse der vorhandenen Jahresabschlussdokumentation einer in den 90er Jahren privatisierten Gesellschaft zu beweisen. Als Grundlage dafür dienten die Bilanzen der Gesellschaft aus mehreren Jahren sowie sich über die Zeit ändernde Bewertungsvorschriften für Grundstücke. Durch die unterschiedlichen Bewertungsansätze konnte mittelbar nachgewiesen werden, dass das konkrete Grundstück in der Bilanz enthalten gewesen sein musste, obwohl dies nicht unmittelbar ersichtlich war.

Bei derartigen Nachweisproblemen in Bezug auf die Eigentümerstellung bietet der Ansatz über Bilanzen und Bewertungsvorschriften zu einem mittelbaren Nachweis zu gelangen, eine neue Möglichkeit zur Klärung dieser Fragen.

Das Urteil wurde vom Obersten Kassationsgericht Bulgariens bestätigt.

Autor: Sebastian Harschneck
Tel: +49 911 569610

Newsletter abonnieren

Wenn Sie den Newsletter abonnieren, stimmen Sie zugleich unseren Datenschutzbedingungen zu.