Im Juli tritt das neue estnische Baugesetzbuch in Kraft

Estland: Das Baugesetzbuch vereinigt die existierenden Bauvorschriften.

Estlands neues Baugesetzbuch tritt am 1. Juli 2015 in Kraft. Das Gesetz führt Vorschriften, die zuvor über verschiedenste Gesetze verteilt waren, in einem Gesetzeswerk zusammen. Lange Zeit wurde für die Kodifizierung des Baurechts benötigt: die Arbeit begann 2008 und das Gesetz wurde erst im Februar diesen Jahres angenommen.

Das Baugesetzbuch setzt sich aus einem allgemeinen sowie einem besonderen Teil zusammen, obwohl es keine Überschrift „besonderer Teil“ im Gesetz selbst gibt. Der allgemeine Teil enthält grundsätzliche Richtlinien und Anforderungen für Gebäude. Dies ist einer der Vorteile des Gesetzes, da viele der Vorschriften bis zuletzt über verschiedenste Gesetze verteilt oder teilweise überhaupt nicht existent waren.

Der besondere Teil behandelt Sonderbauten mit ihren unterschiedlichen Voraussetzungen und bestimmt, wer die Aufsicht über die Bauregularien ausübt.

Mit dem neuen Gesetz sollten Genehmigungsverfahren schneller und effizienter werden. Im Regelungsbereich des neuen Gesetzes ist es – je nach Größe des Bauvorhabens – entweder notwendig die Bauarbeiten bei der Verwaltung anzuzeigen oder eine Baugenehmigung zu beantragen. Bei bestimmten kleineren Gebäuden braucht von jetzt an niemand mehr informiert werden, was das Bauverfahren für Privatpersonen erleichtert.

Keine staatliche Gebühr muss für das Anzeigeverfahren der Bauarbeiten bei der Verwaltung entrichtet werden, was deren Arbeitsbelastung reduziert. Die Bearbeitungszeit für Baugenehmigungsverfahren verkürzt sich, weil diese nun im Gebäuderegister vorgenommen werden und die Verwaltung 10 Tage Zeit zu entscheiden hat, ob sie eine Genehmigung erteilen will oder nicht. Während dieser Zeitspanne können auch betroffene Dritte (z.B. Nachbarn) ihre Einwendungen vorbringen. Da diese Personen nur eine begrenzte Zeit zur Verfügung haben, um ihre Meinung zu äußern, ist es sehr wichtig, sie frühzeitig zu informieren.

Das neue Gesetz legt Fallgruppen fest, bei denen ein Antrag für gewisse Planungsvorschriften (architektonische und strukturelle Vorgaben der lokalen Behörde in Bezug auf ein bestimmtes Bauvorhaben) erforderlich ist. In früheren Regelungen waren solche Planungsvorschriften immer verpflichtend, wenn es keinen qualifizierten Bebauungsplan gab. Das neue Gesetz reduziert die Fälle erheblich, wo ein solcher Antrag nötig ist.

Das neue Baugesetzbuch ordnet zum einen die Vorschriften des Baurechts und modernisiert zugleich das Genehmigungsverfahren.

Quelle: https://www.riigiteataja.ee/akt/105032015001

 

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