Slowakei: Heimarbeit während der COVID-19 Pandemie

Im Hinblick auf die aktuelle Situation haben wir für Sie eine kurze Übersicht der grundlegenden Aspekte vorbereitet, welche bei einer Heimarbeit (Homeoffice) zu beachten sind.

1. Vereinbarung über die Heimarbeit

Die Heimarbeit kann in den meisten Fällen nicht angeordnet, sondern lediglich mit dem Arbeitnehmer vereinbart werden. Wenn Sie also mit Ihrem Arbeitnehmer noch keine solche Vereinbarung haben, ist es empfehlenswert, diese vorzubereiten. Heimarbeit kann nur in Ausnahmefällen angeordnet werden.

2. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Heimarbeit

Auch Heimarbeit wird gemäß den Weisungen des Arbeitgebers ausgeübt. Ein Arbeitnehmer, der von zu Hause arbeitet, kann einen Arbeitsunfall erleiden, für welchen der Arbeitgeber verantwortlich ist. Wir empfehlen den Mandanten deshalb, zumindest die minimalen Standards für die Heimarbeit, Anweisungen zur Arbeitssicherheit, zur Arbeitszeit und zu den Formen der Kommunikation schriftlich festzulegen.

3. Vereinbarung über BYOD / technologische Ausstattung des Arbeitgebers

In vielen Fällen werden die Arbeitnehmer auf ihren eigenen Einrichtungen arbeiten. Abgesehen von den Bedenken hinsichtlich der Sicherheit dieses Zugangs zu Firmendatenbanken und anderen empfindlichen Informationen müssen die Bedingungen für die Nutzung der technischen Einrichtungen (PC, Mobiltelefon, …) im Eigentum des Arbeitnehmers vertraglich geregelt werden. Die Vereinbarung über BYOD (bring your own device) kann Bestandteil der Vereinbarung über die Heimarbeit, oder ein selbständiges Dokument sein. Das Ziel der Vereinbarung ist die Regelung einer Kompensation für die Nutzung der technischen Einrichtungen des Arbeitnehmers, einschließlich sonstiger Sachen wie Versorgungsnetze, Versicherung, Büroausstattung, Aufräumen, Gesamtabnutzung etc.

4. Richtlinie zur Heimarbeit

Die einheitlichen Bedingungen der Heimarbeit (Bedingungen der Nutzung der technischen Ausstattung, Kommunikation mit dem Arbeitnehmer während der Heimarbeit, Erfassung seiner Arbeitszeit u. A.) können auch komplex in einer internen Richtlinie festgelegt werden, die der Arbeitnehmer zusammen mit der Vereinbarung über die Heimarbeit unterzeichnet.

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