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Slowakei: Mieter sind oft an einem Vorkaufsrecht interessiert, falls der Vermieter das Mietobjekt in Zukunft verkaufen sollte.

Kann das Vorkaufsrecht nach slowakischem Recht auch in einem anderen als einem Veräußerungsvertrag, z.B. direkt im Mietvertrag, geregelt werden? Das vertragliche Vorkaufsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch bei den Nebenvereinbarungen zum Kaufvertrag geregelt. Trotzdem wird im Gesetz direkt festgelegt, dass das Vorkaufsrecht nicht nur im Zusammengang mit dem Verkauf, sondern auch bei sonstiger Veräußerung vereinbart werden kann (in der Praxis insbesondere im Tausch- oder Schenkungsvertrag). Das Vorkaufsrecht kann auch als ein Sachrecht vereinbart werden, so dass es auch gegenüber den Rechtsnachfolgern des Käufers gilt. Dazu ist ein schriftlicher Vertrag abzuschließen, wobei das Vorkaufsrecht mit der Eintragung ins Immobilienkataster erworben wird. Die aktuelle slowakische Rechtsprechung ist sich in dieser Frage nicht einig. Das Oberste Gericht der SR hat in seinem Urteil 2 Sžo/193/2010 vom Juni 2011 entschieden, dass das Vorkaufsrecht auch in einem selbständigen Vertrag vereinbart werden kann, und nicht Gegenstand eines Veräußerungsvertrags sein muss. Nach unserer Ansicht ist die Mehrheit der Bestimmungen über das Vorkaufsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch dispositiv. Das Kataster muss ein ausdrücklich vereinbartes Vorkaufsrecht an einer Immobilie, das auch gegen Rechtsnach folger des Verpflichteten gelten wird, akzeptieren.

Ansprechpartner in Bratislava
JUDr. Margareta Sovova
Tel.: +421 2 578880088

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