Frist: 1. März – haben Sie bereits die Angaben über die Berufe Ihrer Arbeitnehmer bei der SODRA eingereicht?

Litauen: Wir möchten Sie daran erinnern, dass seit dem 1.11.2013 bei der Registrierung eines neuen Arbeitsverhältnisses gemeinsam mit dem 1-SD Formblatt auch Angaben über die Klassifizierung des Berufes des Versicherten gemäß dem Berufsklassifikator der Republik Litauen vorzulegen sind. Diese Daten werden durch die Ausfüllung des ergänzenden Meldeformulars 1-SD eingereicht.

Zusätzlich sind bis zum 1.3.2014 Arbeitgeber verpflichtet, einmalig das Meldeformular 14-SD auszufüllen, um die Angaben über die Berufsklassifizierung aller bereits angestellten Arbeitnehmer nachzureichen.

Die neuen Formulare finden Sie im Beschluss des SODRA Geschäftsführers v. 18.10.2013 Nr. VEß117 (Žin., 2013, Nr.112-5614).

Wenn Sie Fragen zur Ausfüllungspflicht des Formulars 14-SD haben, wenden Sie sich bitte jederzeit an uns.

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