Litauen: Wir möchten Sie daran erinnern, dass seit dem 1.11.2013 bei der Registrierung eines neuen Arbeitsverhältnisses gemeinsam mit dem 1-SD Formblatt auch Angaben über die Klassifizierung des Berufes des Versicherten gemäß dem Berufsklassifikator der Republik Litauen vorzulegen sind. Diese Daten werden durch die Ausfüllung des ergänzenden Meldeformulars 1-SD eingereicht.
Zusätzlich sind bis zum 1.3.2014 Arbeitgeber verpflichtet, einmalig das Meldeformular 14-SD auszufüllen, um die Angaben über die Berufsklassifizierung aller bereits angestellten Arbeitnehmer nachzureichen.
Die neuen Formulare finden Sie im Beschluss des SODRA Geschäftsführers v. 18.10.2013 Nr. VEß117 (Žin., 2013, Nr.112-5614).
Wenn Sie Fragen zur Ausfüllungspflicht des Formulars 14-SD haben, wenden Sie sich bitte jederzeit an uns.