FATCA in der Tschechischen Republik

Czech Republic: Abkommen zwischen Tschechien und den USA zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

Im August 2014 wurde das FATCA-Abkommen zwischen der Tschechischen Republik und den USA unterzeichnet. Das seit 2010 in Kraft befindliche US-amerikanische Bundesgesetz FATCA setzt sich zum Ziel, die Einkünfte amerikanischer Personen im Ausland zu erfassen, Steuerverkürzungen zu verhindern und die Einhaltung der Steuerrechtsvorschriften im internationalen Maßstab zu verbessern. Im Gefolge dieses Abkommen ist in Tschechien das Gesetz Nr. 330/2014 über den Informationsaustausch mit den USA betreffend Finanzkonten für die Zwecke der Steuerverwaltung verabschiedet worden. Das Gesetz erlegt Geldinstituten eine Reihe von Pflichten auf: Prüfung der Konten bestimmter amerikanischer Personen, Gegenprüfung in den vorhandenen Datenbeständen und Speicherung der ermittelten Angaben für den internationalen Informationsaustausch über Konten für Steuerzwecke. Die konkret ermittelten Daten gemäß Ges. Nr. 330/2014 sowie weitere vom internationalen Abkommen geforderte Angaben müssen die hiesigen Geldinstitute der Sonderfinanzbehörde gegenüber offenlegen. Die Tschechische Republik ist verpflichtet, den USA die entsprechenden Informationen alljährlich bis Ende September vorzulegen. Der über die Finanzverwaltung erfolgende Informationsaustausch soll reziprok, also betreffend die Steuerinländer beider Vertragsstrafen erfolgen.

Gegenwärtig besteht zwischen Tschechien und der USA ein abgeschlossenes Abkommen über die Vermeidung der Doppelbesteuerung und die Verhinderung der Steuerflucht in den Bereichen Einkommen- und Vermögensteuer.

Angesichts des breiteren Umfangs der Auskunftspflicht gemäß FATCA musste jedoch eine spezielle gesetzliche Regelung geschaffen werden. Hätte die Tschechische Republik hier nicht gehandelt, so wären die hiesigen Geldinstitute einer 30%igen Quellensteuer ausgesetzt gewesen, die die USA auf Zahlungen aus US-amerikanischen Quellen angewandt hätte, womit eine Investitionstätigkeit in den USA praktisch verunmöglicht worden und Tschechien vom internationalen Kapitalmarkt ausgeschlossen worden wäre.

Quelle: Gesetz Nr. 330/2014 über den Informationsaustausch mit den USA betreffend Finanzkonten für die Zwecke der Steuerverwaltung sowie Begründung der Gesetzesvorlage

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