Euroeinführung

Litauen: Gesellschaftssatzung ist innerhalb von zwei Jahren zu ändern.

Ab 1. Januar 2015 wird in Litauen der Euro eingeführt. Dies führt dazu, dass die Gesellschaften ihr Stammkapital und den Nennwert der Aktien von Litas in Euro umrechnen müssen. In den Rechtsakten ist folgende Formel zur Umrechnung des Aktiennennwerts in Euro vorgesehen:

Stammkapital in Litas / Umrechnungskurs (3,45280) Zahl der ausgegebenen Aktien = Aktiennennwert in Euro

Das Ergebnis wird auf zwei Dezimalstellen nach den allgemeinen mathematischen Rundungsregeln gerundet.

Aktiennennwert in Euro x Zahl der ausgegebenen Aktien = Stammkapital in Euro

Die Änderung des Stammkapitals, die durch die Rundung des Aktiennennwerts in Euro entstanden ist, gilt nicht als Erhöhung oder Herabsetzung des Stammkapitals. Ist diese Differenz negativ, wird sie in der Buchhaltung der Gesellschaft als Einkommen erfasst, andernfalls als Ausgaben. Wegen der Euroeinführung werden die Gesellschaften auch ihre Satzungen ändern müssen und in diesen den Nennwert der Aktien sowie das Stammkapital in Euro angeben müssen. Die geänderten Satzungen müssen dem Handelsregister bis zum 31. Dezember 2017 vorgelegt sein. Die Satzungsänderung kann dann:
– entweder mit anderen Änderungen erfolgen, die mit der Euroeinführung nicht verbunden sind. In diesem Fall wird die Hauptversammlung die Änderungen der Satzung gemäß der in der Satzung und der im Aktiengesellschaftengesetz bestimmten Ordnung beschließen;
– oder allein wegen der Umrechnung des Aktiennennwerts und des Stammkapitals von Litas in Euro erfolgen. In diesem Fall wird die Hauptversammlung die Änderung der Satzung mit der Stimmenmehrheit der an der Versammlung teilnehmenden Gesellschafter beschließen können.

Quelle: TAR, 2014, 14526; TAR, 2014, Nr. 2014-04875.

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