Ein farbenfrohes Bouquet von Systemen in unseren MOE-Ländern
Obwohl viele regulatorische Fragen im Bereich von Medizinprodukten (MP) innerhalb der EU bereits harmonisiert sind und im Rahmen der Medizinprodukteverordnung auch noch weiter vereinheitlicht werden, entsteht bei der Analyse der Erstattungsregelungen und –systeme nach nationalem Recht ein faszinierendes Bouquet von Farben.
Beginnen wir unser Bouquet mit Weißrussland als Drittstaat außerhalb der EU, wo das staatliche Unternehmen „Belmedtechnika“ die Medizinprodukte, welche sich für eine Erstattung qualifizieren, im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens auswählt.
Von Weißrussland aus können wir unseren Blick nach Tschechien schweifen lassen, in welcher die Entscheidung über eine Erstattung weitgehend in den Händen der Krankenversicherungen liegt und nur sehr grundlegende Regelungen in allgemeinen Gesetzen vorgeschrieben sind.
Unsere Auswahl erstreckt sich über Systeme (z.B. in Lettland, Litauen und Polen), wo die Erstattungsregelungen für Medizinprodukte im Grunde mit der von Arzneimitteln übereinstimmen,
hin zu Systemen (wie Ungarn), wo entweder der Hersteller des MP oder sein Vertreter zuerst in eine Liste der zuständigen Behörden als anerkanntes Vertriebsunternehmen aufgenommen muss,
Systemen, wo das MP als solches in einer Liste erstattungsfähiger MP bei den zuständigen Behörden oder der nationalen gesetzlichen Krankenkasse (Bulgarien, Polen, Slowakei, Lettland und Litauen) enthalten sein muss
und endet schließlich in Estland, in welchem der Hersteller oder sein Vertreter als ersten Schritt einen Vertrag mit der nationalen gesetzlichen Krankenkasse zu schließen hat, um sein MP danach als erstattungsfähig anerkennen zu lassen.
Auch im Hinblick auf reguläre Nachprüfungen von Entscheidungen existiert keine einheitliche Praxis. In einigen Ländern, wie Tschechien, besteht im Regelfall keine Verpflichtung zur Überprüfung der Listen. In anderen Staaten, wie z.B. Ungarn, unterliegt die Entscheidungen über die Erstattung eines MP einer ständigen Nachprüfung.
Die meisten der Mittel- und Osteuropäischen Staaten, in welchen bnt präsent ist (so zum Beispiel Weißrussland, Estland, Ungarn, Polen und Tschechien), beziehen sich im Rahmen der Erstattungsfähigkeit und Preisbildung von MP im Gegensatz zu Arzneimitteln nicht auf Preise in internationalen Referenzmärkten. Im Gegensatz hierzu wenden Lettland, Litauen und die Slowakei das allgemeine internationale Referenzpreismodell an. Bulgarien hingegen folgt zwar nicht dem allgemeinen Referenzpreismodell, sondern überprüft, ob die Kosten des jeweiligen MP in zumindest einem anderen Staat der EU für die gleichen Befunde und Krankheiten wie in Bulgarien erstattungsfähig sind.
Einige der Länder, welche kein internationales Referenzpreismodell anwenden, wie Tschechien, bestimmen den konkreten Erstattungsbetrag gekoppelt zum wirtschaftlich vorteilhaftesten MP im nationalen Markt. Lettland nutzt diese Methode zusätzlich zum internationalen Referenzpreismodell.
In einigen Staaten, z.B. Litauen, werden Mindest- und Höchstpreise für erstattungsfähige MP festgelegt, wohingegen in Umgarn keinerlei Preisbeschränkungen existieren.
Selbst bei den Systemen, die auf den ersten Blick eine recht ähnliche Farbe ausstrahlen, stellt man schnell ein weites Spektrum an Schattierungen fest, sobald das Verfahren, notwendige Dokumente, Gebühren, Bedingungen für die Aufnahme in Listen und erstattungsfähige Prozente für verschiedene Patientengruppen tiefer beleuchtet werden.
Es bleibt also festzuhalten, dass nationale Gesetze und Regelungen im Bereich der Erstattungsfähigkeit von Medizinprodukten ihre Wichtigkeit vorerst nicht verlieren werden. Deswegen werden diese nationalen Erstattungssysteme auch in Zukunft die Hersteller, Vertreiber und Einzelhändler von Medizinprodukten mit ihren eigenen farbfrohen Bouquets erfreuen.