Endlich Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel!

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Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, hat die Slowakei nunmehr verschiedene Maßnahmen ergriffen. Die neuen Regelungen im Arbeitsrecht der Slowakei erleichtern die Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen. Die Novelle trat zum 1. Mai 2018 in Kraft.

Für die einfachere Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen, Bürger aus Ländern außerhalb der EU, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:  1. Mangel an Arbeitskräften in einem bestimmten Berufsfeld und 2. eine Arbeitslosenquote im vorigen Kalenderjahr von unter 5 % in der jeweiligen Region. Die Zentrale für Arbeit, Soziales und Familie muss diese Berufe und Regionen erfassen und die Liste auf ihrer Webseite bis zum 31. Januar des Folgejahres veröffentlichen. Diese Liste wurde am 30. Juni 2018 nun zum ersten Mal veröffentlicht.

Das Arbeitsamt wird fortan nicht mehr die Situation auf dem Arbeitsmarkt prüfen, also ob die Arbeitsstelle durch einen arbeitslosen slowakischen Staatsbürger besetzt werden kann. Dadurch wird die Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen einfacher und schneller. Früher konnte eine Stelle erst nach dem Ablauf einer 30-tägigen Frist, ab Veröffentlichung des Arbeitsangebotes, mit einem Drittstaatsangehörigen besetzt werden. Für Fälle, in denen das oben erwähnte einfachere Verfahren nicht anwendbar ist, hat die Novelle nun auch diese Frist auf 20 Tage verkürzt.

Suchen Sie also eine Arbeitskraft für eine Stelle, die zu den festgelegten Berufsfeldern zählt, wird Ihnen das Arbeitsamt die Bestätigung über die Möglichkeit der Besetzung der freien Arbeitsstelle praktisch unverzüglich ausstellen. Das gilt allerdings ausschließlich dann, wenn weniger als 30 % Ihrer Arbeitnehmer aus einem Drittland kommen. Dazu zählen auch Arbeitnehmer, die nur in Teilzeit beschäftigt werden.

Gerne beraten wir Sie hierzu und geben Ihnen nähere Informationen.

 

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