Elektronische Steuererklärung

Czech Republic: Bereits seit dem 1. Januar 2014 gilt für Körperschaften und bestimmte natürliche Personen die Pflicht zur elektronischen Umsatzsteuererklärung

 

Auch in Tschechien werden Unternehmer vermehrt dazu angehalten, ihre Behördenkorrespondenz elektronisch zu führen, und dieser Trend wird sich auch 2015 fortsetzen.

 

Bereits seit dem 1.1.2014 müssen (gemäß einem Änderungsgesetz zum Umsatzsteuergesetz) Umsatzsteuervoranmeldungen, zusammenfassende Meldungen und Anlagen elektronisch eingereicht werden. Diese Pflicht betrifft unter den Steuerzahlern zunächst sämtliche juristischen Personen sowie diejenigen natürlichen Personen, deren Umsatz im vorausgegangenen Zeitraum von (höchstens) zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten mehr als 6 Millionen Kronen betragen hat.

 

Ab dem 1.1.2015 wird die Pflicht zur Abgabe elektronischer Steuererklärungen aber ausgeweitet, weil der Kreis derjenigen Personen, die eine Datenbox haben müssen, dann gemäß einer Novelle der Abgabeordnung breiter gezogen wird. Eigentlich hätten ab dem besagten Datum alle Steuerzahler eine Datenbox haben müssen, weil die Tschechische Sozialversicherungsbehörde (ČSSZ) zum selben Zeitpunkt auf die pflichtige elektronische Kommunikation umsteigen sollte. Dabei soll die Regel gelten, dass ein Steuerzahler, der eine Datenbox hat, auch seine Eingaben beim Finanzamt über diese Datenbox tätigen muss.

 

Nun hat aber die ČSSZ seither eine Erklärung abgegeben, in der sie mitteilt, man werde auch weiterhin Papierformulare akzeptieren, weil kleine Einzelunternehmer noch nicht ausreichend auf die elektronische Kommunikation vorbereitet seien. Damit sind diese Personen auch nicht verpflichtet, eine Datenbox zu haben (es sei denn, diese Notwendigkeit ergibt sich aus anderweitigen Gründen).

 

Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass bestimmte Formulare im.xml-Format bereits jetzt bei der Sozialversicherung elektronisch eingereicht werden können. Dazu muss zunächst ein Registrierungsformular ausgefüllt werden: Oznámení o pověření k zajištění všech úkonů souvisejících s e-Podáním ČSSZ. Auf der  Website der ČSSZ ist eine detaillierte Beschreibung des elektronischen Schriftverkehrs mit der Sozialversicherungsbehörde zu finden.

 

 

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