Slowakei: Vereinbarung über Lohnabzüge – Arbeitgeber als Geisel?

Eine kurze Zusammenfassung, worauf Sie achten müssen und wann Sie Ihren Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren sollten

Fast alle Verträge über Verbraucherkredite enthalten auch eine Vereinbarung über Lohnabzüge. Arbeitgeber haben weder eine gesetzliche Möglichkeit noch Berechtigung zu prüfen, ob die Vereinbarung über die Lohnabzüge bzw. der Vertrag über den Verbraucherkredit gültig und wirksam ist. Arbeitgeber als Lohnzahler haben in dieser Situation die Stellung eines Dritten, und sind verpflichtet, die Abzüge vorzunehmen und an die Gläubiger zu überweisen, sobald ihnen eine solche Vereinbarung vorgelegt wird.

Die Form der Vereinbarung ist entscheidend

Das Gesetz zum Verbraucherschutz und die gängige Rechtsprechung sind sich in Bezug auf die Form der Vereinbarung einig. Sofern die Vereinbarung Bestandteil des Kreditvertrags ist, also kein separates Dokument, ist diese Vereinbarung ungültig. Da jedoch Vereinbarungen über Lohnabzüge bilaterale Vereinbarungen zwischen Gläubigern und Schuldnern sind, können Arbeitgeber als Dritte nicht willkürlich ohne einen rechtlichen Titel oder die Zustimmung des Gläubigers die Lohnabzüge unterlassen. Dadurch würden sie ihre gesetzlichen Pflichten verletzen. Die Lohnabzüge können lediglich durch das Gericht, zum Beispiel mittels einer einstwilligen Verfügung, eingestellt werden.

Was passiert aber, wenn aus dem vorgelegten Dokument klar hervorgeht, dass die Vereinbarung über Lohnabzüge kein separates Dokument ist? Müssen Arbeitgeber blind die Gesetzesfassung respektieren, auch wenn klar ist, dass diese Vereinbarung unwirksam ist? Sollte hier nicht der Proportionalitätsgrundsatz und der Schutz des Arbeitnehmers angewendet werden?

Unsere Arbeitsrechtexperten empfehlen den Mandanten, in dieser Situation die Lohnabzüge zu unterlassen. Im Hinblick auf die langjährige Praxis der Gerichte halten wir diese Entscheidung für richtig. Das Risiko einer Klage seitens des Finanzinstituts, das dem Arbeitnehmer den Kredit gewährt hat, ist natürlich nicht auszuschließen. Sollten Sie sich gerade in dieser Situation befinden, ist es die richtige Zeit, Ihren Anwalt zu kontaktieren.

Wir raten unseren Mandanten ebenfalls, ihre Arbeitnehmer auf die gesetzlichen Möglichkeiten der Lösung ihrer Situation hinzuweisen und die Ungültigkeit dieser Vereinbarungen vor Gericht mittels einer Klage, oder einer einstweiligen Verfügung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Sache zu begehren.

Höhe der Abzüge

Arbeitgeber haften für die ordentliche Durchführung der Lohnabzüge. Arbeitgeber sollten sich also bei der Höhe der Lohnabzüge nicht nach den Angaben in der Vereinbarung richten, sondern nach den Rechtsvorschriften. Eine Vereinbarung, in der höhere Abzüge als im Gesetz festgelegt sind, wäre nämlich unwirksam.

Vereinbarungen über Lohnabzüge betreffen in erster Reihe den Lohn des Arbeitnehmers, sie können sich jedoch auch auf „andere Einnahmen“ beziehen. Der Begriff „andere Einnahmen“ ist gemäß dem Einkommenssteuergesetz auszulegen, gemäß welchem als Einnahmen aus abhängiger Tätigkeit auch die Abfindung oder Abgangszahlung des Arbeitnehmers gelten.

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