Litauen: Das Parlament hat Änderungen des Gesetzes über die öffentliche Auftragsvergabe zugestimmt
Das Parlament hat Änderungen des Gesetzes über die öffentliche Auftragsvergabe zugestimmt
Vor kurzem hat das Parlament der Republik Litauen Änderungen des Gesetzes über die öffentliche Auftragsvergabe zugestimmt. Die wichtigsten dieser Änderungen betreffen Ausschreibungen über Aufträge geringen Wertes, die erhöhte Transparenz, die Sicherstellung von Öffentlichkeit und vorzeitiger Kontrolle von Ausschreibungen.
Zurzeit dürfen Aufträge geringen Wertes für Lieferungen und Dienstleistungen eine Summe von 100 000.00 LTL (28 962.00 EUR) nicht überschreiten. Die jetzigen Änderungen erhöhen den Wert für Lieferungen und Dienstleistungen ab dem 1. Januar 2014 auf das Doppelte, d. h. auf 200 000.00 LTL (57 924.00 EUR) zzgl. Umsatzsteuer. Der Wert für Bauarbeiten darf 500 000.00 LTL (144 810.00 EUR) zzgl. Umsatzsteuer nicht überschreiten.
Zur Sicherstellung vorzeitiger Kontrolle von öffentlichen Ausschreibungen ist in den Änderungen die Pflicht der ausschreibenden Stelle vorgesehen, nun auch bei Aufträgen mit geringem Wert über die ausgeschriebenen öffentliche Aufträge, die Gewinner der Ausschreibungen und über die abgeschlossenen Verträge auf ihrer Webpage zu informieren.
Des Weiteren ist in den Änderungen eine neue Pflicht der ausschreibenden Stelle enthalten, ab dem 1. Januar 2015 Informationen über das Angebot des gewinnenden Teilnehmers, über den abgeschlossenen Vertrag und über Änderungen der Vertragsbedingungen im zentralen Informationssystem für öffentliche Ausschreibungen zu veröffentlichen. Lediglich, wenn dies rechtswidrig ist, berechtigten wirtschaftlichen Interessen des Anbieters widerspricht oder aber den freien Wettbewerb zwischen Unternehmen einschränken, unterbleibt die Veröffentlichung.
Die Änderungen sollen dazu dienen, Korruption und die ineffektive Verwendung öffentlicher Gelder einzudämmen.
Quelle: Valstybės žinios, 2013, Nr. 112-5575.