Das neue Arbeitsgesetzbuch

Litauen: Inkrafttreten des neuen Arbeitsgesetzbuches ist bis zum 1. Juli 2017 verschoben.

Das Inkrafttreten des neuen Arbeitsgesetzbuches (ArbGB) ist auf den 1. Juli 2017 verschoben.

Ziel der Verschiebung ist die Vorlage und Erörterung weiterer Vorschläge zur Änderung der Bestimmungen des ArbGB sowie anderer Gesetze, welche dem neuen Sozialmodels Litauens angehören, um die Interesse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern besser auszubalancieren und den Erwartung der litauischen Bürger zu entsprechen.

Das ArbGB, welches am 1. Januar 2017 in Litauen in Kraft treten sollte, ist bereits geändert worden. Das Parlament hatte bereits im November 2016 versucht, erste Änderungen zu veranlassen. Die gerade erst eingeführten Arbeitsverträge für Arbeiten mit unbestimmtem Umfang sind wieder abgeschafft worden. Des Weiteren hat das Parlament bereits andere für Arbeitnehmer günstigere Bestimmungen als vorgesehen, zum Beispiel hinsichtlich Abfindungen für Arbeitnehmer und Kündigungsfristen, bestätigt.

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