Ausländer, die sich länger als fünf Tage in Belarus aufhalten, können sich nun Online über das staatliche Dienstleistungsportal registrieren
Ab Januar 2019 führt Belarus die Möglichkeit der Online-Registrierung für Ausländer und Staatenlose ein.
Bisher war die Registrierung von Ausländern bei Privatunterkünften nur mit persönlicher Vorsprache bei der zuständigen Abteilung für Staatsbürgerschafts- und Migrationsangelegenheiten oder aber durch Hotels oder Sanatorien durchgeführt worden.
Ausländer sind verpflichtet, sich innerhalb von fünf Tagen nach der Einreise nach Belarus (Sonntage und Feiertage werden nicht mitgezählt) zu registrieren.
Bürger aus bestimmten Ländern sind insoweit privilegiert, als dass etwa russische Staatsangehörige sich erst nach 90, litauische, lettische, ukrainische und kasachische Staatsangehörige erst nach 30 Tagen Aufenthalt im Lande registrieren müssen.
Die Registrierung des Ausländers erfolgt über die Website des Dienstleistungsportals (https://portal.gov.by).
Erforderlich ist eine Anmeldung im Dienstleistungsportal mit Login und Passwort. Nach erfolgreichem Login kann dann in der entsprechenden Unterrubrik der Antrag auf Registrierung in russischer oder englischer Sprache ausgefüllt werden. K0sten fallen hierfür keine an.
Nach Absendung und Bearbeitung Antrages auf Registrierung kann dann im persönlichen Kabinett unter „Aktuelle Dienstleistungen“ das Ergebnis (stattgebend oder ablehnend) eingesehen werden.
Die Registrierung über das Dienstleistungsportal ist auch durch einen Vertreter unter Nutzung der Daten des Ausländers möglich.
Quelle:Nationales Rechts-Internetportal der Republik Belarus (NRIP) 06.01.2006, 5/17151