Belarus erneuert Reisebeschränkungen gegen COVID-19

Die Regierung von Belarus hat die restriktiven Maßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 aktualisiert
Personen, die aus Ländern, in denen Fälle von COVID-19-Infektionen registriert werden in die Republik Belarus einreisen sollen sich für einen Zeitraum von 10 Kalendertagen nach Ankunft in der Republik Belarus
• zu Hause in Selbstisolation aufhalten und
• können die Außengrenzen der Republik Belarus vor Ablauf der Selbstisolationszeit nicht mehr überqueren.
Darüberhinaus müssen in Belarus ankommende Ausländer, die älter als 6 Jahre sind (mit Ausnahme der Personen mit befristeter (dauerhafter) Aufenthaltserlaubnis) ein Original oder eine Kopie eines negativen PCR-Tests auf COVID-19, der nicht früher als drei Tage vor der Einreise in die Republik Belarus durchgeführt wurde, vorzeigen. Das entsprechende Dokument muss in russischer, belarussischer oder englischer Sprache verfasst werden und die folgenden Informationen enthalten:
• voller Name;
• Datum des PCR-Tests;
• Ergebnis des PCR-Tests.
Da die Einreise für Ausländer auf dem Landweg untersagt ist, ist die Einreise nur auf dem Luftweg über den Minsker Flughafen möglich.
Ausnahmen sind vorgesehen für:
• Diplomaten;
• LKW-Fahrer im grenzüberschreitenden Güterverkehr;
• Besatzungsmitglieder von Flugzeugen, Binnenschiffen, Führ- und Begleitpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr;
• Ausländer, die der Republik Belarus internationale technische, ausländische unentgeltliche und andere Hilfe gewähren;
• Ausländer, die Ehepartner, Eltern oder Kinder von Ausländern sind, die eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Belarus oder belarussische Staatsbürger sind;
• Ausländer, die eine befriste oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Belarus haben;
• Ausländer mit einer Arbeitserlaubnis;
• Ausländer, die auf Einladung von belarussischen juristischen Personen einreisen;
• Personen, die im Zusammenhang mit einer schweren Erkrankung oder dem Tod eines nahen Verwandten, Ehegatten (Ehefrau) einreisen, sowie Personen, die sie begleiten;
• zur medizinischen Versorgung einreisende Personen (Nachweis ist erforderlich), sowie Personen, die sie begleiten;
• Bürger der russischen Föderation, die im Transit in ihren Heimatstaat weiterreisen und andere.
Quelle: Nationales Rechts-Internetportal der Republik Belarus (NRIP) 10.12.2020, 5/48572

 

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