Antivirus C – eine schnelle Übersicht zum neuen Programm zum Erlass der Sozialversicherungsbeiträge

Am 19. Juni 2020 hat der tschechische Präsident die Änderung des Sozialversicherungsgesetzes unterzeichnet – und damit ist das Regime „C“ des Programms „Antivirus“ in Kraft getreten.

Bei diesem Programm handelt es sich um den Verzicht auf die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber mit bis zu 50 Mitarbeitern. Dessen Ziel ist es, die Erhaltung der Beschäftigung der Arbeitnehmer zu unterstützen.

  • Den Anspruch auf den Verzicht auf die Sozialversicherungsbeiträge haben Arbeitgeber, die bis zu 50 Mitarbeiter beschäftigen. Es ist darauf hinzuweisen, dass in diese Anzahl auch die Mitarbeiter, die den Mutterschutz oder die Elternzeit schöpfen, infolge weiterer Arbeitshindernisse nicht arbeiten oder sich in der Kündigungsfrist befinden, einbezogen werden. Das Programm darf aber nicht mit den Programmen „Antivirus A und B“ kombiniert werden.
  • Der Verzicht auf die Versicherungsbeiträge bezieht sich auf die Monate Juni, Juli und August 2020. Für jeden dieser Monate ist es notwendig, die Anzahl der Mitarbeiter zum letzten Tag des jeweiligen Monats mit dem Stand zum 31.3.2020 zu vergleichen, da die Anzahl der Mitarbeiter nicht um mehr als 10 % zurückgehen darf.
  • Für die einzelnen Monate wird die Summe der Bemessungsgrundlagen verglichen, ob sie nicht um mehr als 10 % gegenüber März 2020 zurückgegangen ist.
  • Der Verzicht bezieht sich auf die Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber zahlt (von 24,8 %). Die Bemessungsgrundlage darf höchstens 52 253 CZK (1,5-faches des Durchschnittseinkommens) pro Mitarbeiter betragen. Von der Bemessungsgrundlage, die diesen Betrag übersteigt (d.h. von der Differenz), muss der Versicherungsbeitrag gezahlt werden.

 Jeder Arbeitgeber wird selbst beurteilen, ob er die Voraussetzungen für den Verzicht erfüllt: er berechnet die Minderung der Sozialversicherungsbeiträge und gibt sie in dem Formular „Übersicht der Höhe der Versicherungsbeiträge“ an.

Der Arbeitgeber muss die Minderung der Versicherungsbeiträge für die einzelnen Monate mittels des genannten Formulars geltend machen. Es ist nicht möglich, sie rückwirkend geltend zur machen.

Newsletter abonnieren

Wenn Sie den Newsletter abonnieren, stimmen Sie zugleich unseren Datenschutzbedingungen zu.