Am 1. Juli tritt in Estland das ATwTG in Kraft

Estland: Ausübung der Berufsfreiheit erstmalig gesetzlich geregelt.

 Am 1. Juli 2014 tritt in Estland der „Allgemeine Teil des Gesetzes über wirtschaftliche Tätigkeiten“ („ATwTG“) in Kraft. Die Berufsfreiheit – d.h. die Freiheit, zu jeder Zeit und in jedem Bereich eine wirtschaftliche Tätigkeit aufzunehmen, auszuführen und wieder zu beenden – wird in Estland nun nicht mehr allein durch die Verfassung, sondern auch einfachgesetzlich geregelt. Das Gesetz regelt erstmalig und umfassend die allgemeinen Voraussetzungen zur Ausübung dieser „Freiheit wirtschaftlicher Betätigung“, und zwar hierbei neben der Aufnahme, Durchführung, Fortsetzung und Beendigung wirtschaftlicher Betätigungen auch technische Einzelheiten wie die Führung eines Registers über wirtschaftliche Tätigkeiten sowie andere Formen staatlicher Kontrolle.

Durch das ATwTG sollen momentan häufig aufwendige und grundlos unterschiedliche Verfahren (z.B. für Baugenehmigungen) vereinfacht und vereinheitlicht werden. Als „allgemeiner Teil“ führt das Gesetz allgemeine Regeln für alle Wirtschaftszweige ein, von denen viele zusätzlich durch spezifische Gesetze reguliert werden, so z. B. das Alkoholgesetz, das Baugesetz, das Stromsicherheitsgesetz, das Erdgasgesetz, das Medikamentengesetz usw. Viele bislang jährlich stattfindenden Überprüfungen – z.b. bezüglich der Registrierung von Wirtschaftstätigkeiten einer Gesellschaft – werden abgeschafft oder durch einfache Mitteilungspflichten ersetzt.

Nicht zuletzt sind Unternehmer aufgrund des neuen Gesetzes berechtigt, die gesamte Kommunikation mit der Wirtschaftsverwaltungsbehörde (seien es im ATwTG anzugebende Daten oder Anträge) neben der Papierform auch rein elektronisch über das estnische Informationsportal www.eesti.ee zu übermitteln, was zudem dem angestrebten Prinzip des weiteren Ausbaus einer zentralen estnischen elektronischen Behördenplattform entspricht.

Quelle: Staatsanzeiger, RT I, 15.03.2014, 8

Ansprechpartner in Tallinn:
Margus Sorga
Tel: +372 667 6240

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