Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland

Deutschland: Ab 1 Januar 2015 wird im gesamten Bundesgebiet ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro je Stunde gelten.

 

Einen obligatorischen Mindestlohn haben bereits 21 von 28 EU Mitgliedstaaten eingeführt. Das monatliche Mindestgehalt in diesen Ländern beträgt zwischen 174 Euro (Bulgarien) und 1921 Euro (Luxemburg). Zurzeit gilt ein Mindestlohn in Deutschland nur für ausgewählte Branchen, wie beispielsweise Bauindustrie, Friseurhandwerk, Krankenpflege, Personenschutz und Sicherheit, Ausbildung, Gelegenheitsarbeit und Unternehmen, wo ein Tarifvertrag abgeschlossen wurde. Ungefähr 50 % aller Arbeitnehmer unterliegen den bisherigen Mindestlohnregelungen. Die Mindeststundenlöhne in Deutschland schwanken zwischen 7,50 und 13,95 Euro brutto, je nach Branche und Arbeitsort.

Das neue Mindestlohngesetz vom 11. August 2014 führt einen einheitlichen, branchenunabhängigen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto je Arbeitsstunde ein. Die Regelung über dem Mindestlohn greift bereits ab dem 1. Januar 2015. Ausnahmsweise gelten die Löhne aus den Tarifverträgen noch bis Ende 2016, jedoch ab Anfang 2017 dürfen die in den Tarifverträgen vorgesehenen Mindestlöhne nicht niedriger der als allgemeine Mindestlohn sein.

Die neue Regelung ist besonders relevant für Arbeitgeber aus dem Ausland. Diese müssen bei Entsendung ihrer Arbeitnehmer ebenfalls den Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde bezahlen. Probleme ergeben sich bei der Berechnung des Mindestlohns. Fraglich ist nämlich, welche Bestandteile des Lohns in die Berechnung einbezogen werden sollen. Grundsätzlich gilt, dass dem Arbeitnehmer ein Bruttoarbeitsentgelt in Höhe von 8,50 Euro je Zeitstunde zu zahlen ist, wobei durch den Arbeitgeber übernommene Kosten für Übernachtung oder Verpflegung von der Berechnung ausgeschlossen sind. Obwohl der Arbeitgeber zusätzliche Kosten, die mit der Entsendung eines Arbeitnehmers verbunden sind, tragen wird, muss er ihm dennoch 8,50 Euro je Stunde bezahlen (es sei denn, die Tarifverträge beinhalten einen höheren Mindestlohn). Folge: ausländische Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, werden höhere Arbeitskosten tragen müssen als solche, die ihren Sitz in Deutschland haben. Die eingeführte Regel berührt besonders die Arbeitgeber aus Ost- und Mitteleuropa, die unterbezahlte Arbeiter nach Deutschland z.B. zur Saisonarbeit entsenden.

Sollten Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 


Quelle: Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz)

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