Änderungen betreffend die anonyme Einsichtnahme ins Grundbuch

Im Laufe des Junis 2021 wird es zu einer erheblichen Einschränkung des Umfangs an Informationen kommen, welche einem Online-User bei der anonymen Einsichtnahme ins Grundbuch zugänglich gemacht werden. Lässt sich ein uneingeschränkter Zugang zu Grundbuchauskünften dennoch sicherstellen?

Vor einigen Tagen hat das Tschechische Vermessungs- und Grundbuchamt (Český úřad zeměměřičský a katastrální – “ČÚZK”) angekündigt, man werde den Umfang von Auskünften, die gratis und anonym allen Usern zur Verfügung stehen, erheblich einschränken, da die Zahl der Zugriffe auf die Online-App durch Softwareroboter extrem zugenommen habe, und künftig nur noch grundlegende Informationen zu grundbücherlich erfassten Immobilien und anhängigen Verfahren darstellen. Die Behörde machte insbesondere ausdrücklich klar, dass anonyme User künftig keine Einsicht in die Eigentümer von Immobilien nehmen können, oder in die Identität der an laufenden Verfahren beteiligten Parteien. Um diese Auskünfte einzuholen, muss der User sich zuerst in die Grundbuch-Anwendung einloggen, und zwar auf einem der nachstehend beschriebenen offiziellen Wege.

Eine Möglichkeit besteht darin, ein vom ČÚZK bereitgestelltes Formular auszufüllen, um ein Konto für den Fernzugang zum Grundbuch einzurichten. Alternativ besteht Zugang über das staatliche Portal für den Nationalen Identifikations- und Authentifizierungspunkt (“PNB”) vermittels der sogenannten eIdentity. Die wiederum kann auf verschiedene Art und Weise erworben werden, und zwar sowohl bei öffentlichen Stellen oder privaten Einrichtungen.

Die erstere Kategorie umfasst den Login (i) mithilfe des eigenen Personalausweises, vorausgesetzt, dieser ist mit Chip ausgestattet (der aktiviert sein muss) und wurde nach dem 1.7.2018 ausgestellt; (ii) vermittels Username und Passwort, gefolgt von Authentifizierung via SMS-Code nach Registrierung auf der PNB-Website; und (iii) vermittels der mobilen App des eGovernment (“Mobiler Schlüssel”). Die Website des PNB – eidentita.cz – bietet weitergehende Hinweise und Anleitungen für die Aktivierung dieser Zugrifftools.

Im Bereich der privatwirtschaftlich organisierten offiziellen Zugangsmöglichkeiten finden wir insbesondere den MojeID-Service, der vom Interessenverband cz.nic verwaltet wird, sowie die sog. Bankidentität, dank derer User sich auf dieselbe Art und Weise einloggen können, wie sie dies vom Internet-Banking gewohnt sind (allerdings wird diese Dienstleistung auf Banken beschränkt sein, die mit dem PNB zusammenarbeiten).

Das ČÚZK behauptet zwar, die bevorstehenden Änderungen würden Usern das Leben nicht wirklich erschweren, angesichts der Vielzahl von Möglichkeiten, wie ein nichtanonymer Zugriff erworben werden kann – es stellt sich aber schon die Frage, ob die Behörde hier z.B. auch an Investoren aus dem Ausland gedacht hat, die über einen Immobilienerwerb in der Tschechischen Republik nachdenken. Die tschechische Niederlassung des Kanzleinetzwerks von bnt attorneys in CEE genießt unbeschränkten Zugang zur gesamten Datenbank des Grundbuchs (einschließlich der gebührenpflichtigen Bereiche) und ist von daher in der Lage, Mandanten den vollen Umfang an Rechtsdienstleistungen (nicht nur) im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen zu erbringen; daran wird sich auch künftig nichts ändern.

Quelle:
www.cuzk.cz,
www.eidentita.cz

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