Vaterschaftsurlaub

Czech Republic: Ab Februar 2018 kommen frischgebackene Väter in den Genuss einer neuen Sozialleistung im Rahmen der Krankengeldversicherung 

Am 2.5.2017 unterzeichnete der Präsident ein Änderungsgesetz zum Krankengeldversicherungsgesetz, mit dem eine neue Sozialleistung im Rahmen dieser Versicherung für frischgebackene Väter eingeführt wird. Diese erlangen damit die Möglichkeit, der Mutter ihres Nachwuchses während des Kindbetts zur Seite zu stehen.

Unter den gegenwärtigen Vorschriften können Väter nur anstelle der Mutter „Mutterschafts-“ und Elternurlaub nehmen; nach der Neuregelung werden sich beide Elternteile für bis zu sieben Tage gemeinsam um ihr Kind kümmern können. Außerdem muss der Antritt des Vaterschaftsurlaubs nicht vorab vom Arbeitgeber abgesegnet werden, im Unterschied zur Inanspruchnahme von Regelurlaub oder unbezahlter Freizeit.

Auf den Vaterschaftsurlaub als neue Sozialleistung haben all diejenigen Anspruch, die an der Krankengeldversicherung beteiligt sind (also insbesondere alle Arbeitnehmer, sowie diejenigen Freiberufler, die auf freiwilliger Basis Beitragszahlungen leisten). Die Höhe der Sozialleistung entspricht der der sog. „finanziellen Unterstützung während der Mutterschaft“, also 70 Prozent der reduzierten Tagesbemessungsgrundlage.

Laut Änderungsgesetz muss der Vater den einwöchigen Vaterschaftsurlaub innerhalb von sechs Wochen ab der Geburt des Kindes antreten, wobei eine Unterbrechung der Inanspruchnahme nicht vorgesehen ist.

Der Anspruch auf die neue Sozialleistung kommt auch dort zustande, wo das Neugeborene innerhalb von sechs Wochen vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes zum Krankengeldversicherungsgesetz zur Welt kommt (wobei als Termin für das Inkrafttreten der Neufassung der Februar 2018 vorgesehen ist).

Quelle: Ministerium für Arbeit und Soziales

 

 

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