Rumänien: Rumänien fördert die Entwicklung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien

Änderungen der rumänischen Gesetzgebung, die sich positiv auf die Entwicklung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien auswirken

Das Gesetz Nr. 159/2022 zur Änderung des Gesetzes Nr. 50/1991 über die Genehmigung von Bauarbeiten ist am 30. Mai 2022 in Kraft getreten. Nach den neuen Bestimmungen können Baugenehmigungen ohne genehmigte Flächennutzung- und Stadtplanungsdokumente erteilt werden, wenn es sich um Erkundungs- und Prospektionsarbeiten – Bohrungen und Ausgrabungen – handelt, die für die Errichtung von Kapazitäten zur Erzeugung von Strom und Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen sowie für andere Tätigkeiten erforderlich sind.

Das Parlament hat den Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung des Territorialfondsgesetzes Nr. 18/1991 und anderer normativer Akte angenommen. Nach diesem Entwurf können auf landwirtschaftlichen Flächen der Qualitätsklassen III, IV und V, die für Ackerbau, Weide, Weinbau und Obstbau bestimmt sind, sowie auf Flächen mit Bodenverbesserungsarbeiten, die außerörtlich liegen und auf der Grundlage einer Baugenehmigung und der Genehmigung eines dauerhaften oder vorübergehenden Ausschlusses von der landwirtschaftlichen Nutzung durchgeführt werden, auch spezifische Investitionsanlagen für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen errichtet werden: Solar-, Wind-, Biomasse-, Flüssiggas- und Biogasenergieerzeugungsanlagen, Stromspeicher, Umspannwerke  oder andere ähnliche Systeme, die auf außerörtlichen landwirtschaftlichen Flächen mit einer maximalen Fläche von 50 ha errichtet werden können.

Als Folge des neuen Gesetzes müssten Einzelpersonen im Prinzip nicht mehr das Genehmigungsverfahren der Flächennutzungsplanung durchlaufen, um die oben genannten Investitionsanlagen in das innerörtliche Gebiet einzugliedern, was zu einem einfacheren Verfahren für die Erlangung der erforderlichen Genehmigung für solche Projekte führen würde.

Der Gesetzesentwurf wird nach seiner Verkündung und Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten und seine Bestimmungen werden für einen begrenzten Zeitraum, nämlich bis zum 31. Dezember 2026, Rechtswirkungen entfalten.

Außerdem erwähnen wir, dass am 30. Juni 2022 die Notverordnung Nr. 104/2022 in Kraft getreten ist, die das Gesetz Nr. 17/2014 über bestimmte Maßnahmen zur Regelung des Verkaufs von außerörtlichen landwirtschaftlichen Flächen abändert und ergänzt und die vor allem die Berechnungsmethode und die Zahlung der 80 %igen Steuer, die bei der Veräußerung von landwirtschaftlichen Flächen vor Ablauf von 8 Jahren nach dem Kauf fällig wird, klarstellt.

Bei der Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke im Rahmen eines Kaufvertrags wird die 80 %ige Steuer vor der Beurkundung des Kaufvertrags vom Notar berechnet und eingezogen. Außerdem ist die 80 %ige Steuer bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Ergebnisses eine nicht abzugsfähige Ausgabe.

Quelle:

Gesetz Nr. 159/2022 zur Änderung des Gesetzes Nr. 50/1991 über die Genehmigung von Bauarbeiten

Gesetz über den Territorialfonds Nr. 18/1991

Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren.

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