Rumänien: Ein neues Steuerdelikt in Rumänien unter Strafe gestellt

Strafbarkeit der Nichtzahlung der Steuern an den Staat innerhalb von 60 Tagen nach dem Fälligkeitstermin durch eine neue Gesetzänderung

Das Gesetz zur Verhinderung und Bekämpfung von Steuerhinterziehung wird nach dem Inkrafttreten einer neuen Notstandsverordnung am 1. März 2022 geändert werden.

Im Rahmen dieser Änderung wird ein neuer Steuerstraftatbestand eingeführt.

Der Straftatbestand wird erfüllt, wenn die im Anhang des Gesetzes ausdrücklich vorgesehenen Steuern und Beiträge innerhalb von 60 Tagen nach Fälligkeit einbehalten und nicht gezahlt werden bzw. erhoben und nicht gezahlt werden.

Zu den Steuern und Abgaben, deren Nichtbezahlung zur Begehung der genannten Straftat führen kann, gehören:

  • Dividendensteuer, die von einer rumänischen juristischen Person an eine rumänische juristische Person gezahlt werden;
  • Die Einkommensteuer auf geistige Eigentumsrechte;
  • Steuer auf Einkünfte aus Löhnen und Gehältern;
  • Steuer auf Pachteinnahmen;
  • Steuer auf Zinserträge;
  • Steuer auf das steuerpflichtige Einkommen aus der Liquidation einer juristischen Person oder aus der Herabsetzung ihres Aktienkapitals;
  • Steuer auf Dividendeneinkünfte;
  • Sozialversicherungs-beiträge und Krankenversicherungs-beiträge;
  • Quellensteuer auf Einkünfte, die in Rumänien von Nichtansässige erzielt werden;
  • Steuer auf Einkünfte aus der Veräußerung von Immobilien;
  • Beitrag zum Umweltfonds.

Die Strafe für die Begehung der Straftat ist eine Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren oder eine Geldstrafe.

Einige der Bestimmungen, die das Steuerdelikt ergänzen, sind erwähnenswert:

So gibt es mehrere Umstände, die entweder eine mildere Strafe für den Täter zur Folge haben oder sogar die Einleitung und Verfolgung eines Strafverfahrens gegen ihn verhindern.

In diesem Zusammenhang sieht das Gesetz vor, dass die vollständige Deckung des Schadens im Rahmen des Strafverfahrens oder der Gerichtsverhandlung folgende Auswirkungen hat:

  • Bei Schäden bis zu 100 000 EUR: fakultative Verhängung einer Geldstrafe durch das Gericht;
  • Bei Schäden bis zu 50 000 EUR: obligatorische Verhängung einer Geldstrafe durch das Gericht.

Darüber hinaus hat die Deckung des Schadens während des Strafverfahrens oder der Gerichtsverhandlung, erhöht um 20% der Berechnungsgrundlage, zuzüglich Zinsen und Strafen, zur Folge, dass die gesetzlichen Bestimmungen über die Einstellung des Strafverfahrens im Falle der Nichtbestrafung zur Anwendung kommen.

Die oben genannten Bestimmungen gelten nicht, falls der Täter in den vergangenen 5 Jahren von ihnen profitiert hat.

Quelle:

– Notstandsverordnung Nr. 130/2021;

– Gesetz 241/ 2005 zur Verhinderung und Bekämpfung von Steuerhinterziehung.

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