Litauen: Fehlende Gehaltszahlung sind die häufigste Ursache für Arbeitskonflikte

Die staatliche Arbeitsinspektion (SAI) hat den Halbjahresbericht über die Tätigkeit der Arbeitsstreitkommissionen (ASK) für das erste Halbjahr 2022 veröffentlicht. Die meisten Ersuchen an die ASK betrafen die Vergütung der Arbeitnehmer.

Bei der ASK handelt es sich um eine staatliche, vorgerichtliche Instanz, an welche sich die Parteien eines Arbeitsstreits wenden können. Gemäß den veröffentlichten Informationen hat die ASK insgesamt 6 157 (im zweiten Halbjahr 2021 waren es noch mehr als 6 800) Entscheidungen zu von Klägern eingereichten Ersuchen erlassen, von denen 4 647 (etwa 75 %) Entscheidungen Vergütungsstreitigkeiten betrafen.

Diese Zahlen sind enorm, besonders wenn man bedenkt, dass die Vergütung eine der wesentlichen Bedingung des Arbeitsvertrages darstellt und das zu zahlende Gehalt pro Monat (Monatsgehalt) oder pro Stunde (Stundensatz) zwingend vertraglich festgelegt werden muss (Art. 140 Abs. 1 ArbGB). Der Arbeitgeber muss dazu dem Arbeitnehmer vor Beginn der Arbeit nicht nur Informationen über sein Gehalt, sondern auch über die Bestandteile des Gehaltes (die gesondert anzugeben sind), die Fristen und das Verfahren für die Auszahlung des Gehaltes mitteilen (Art. 44(1)(9) ArbGB).

Bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Arbeitsgehaltes und anderer arbeitsbezogener Leistungen (Urlaubsgeld, Abgeltung für nicht genommenen Urlaub usw.) ist der Arbeitgeber zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Die Höhe der gesetzlichen Strafe hängt davon ab, ob der Rückstand während oder nach dem Arbeitsverhältnis entstanden ist.

Verschuldet der Arbeitgeber die Verzögerung der Zahlung an den Arbeitnehmer vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses, werden Verzugszinsen erhoben. Der derzeitige Zinssatz liegt bei 0,08 %.

Endet das Arbeitsverhältnis und kommt der Arbeitgeber ohne Verschulden des Arbeitnehmers mit der Zahlung des Gehaltes in Verzug, so hat er einen pauschalen Schadensersatz in Höhe des durchschnittlichen Monatsgehaltes des Arbeitnehmers, multipliziert mit der Anzahl der Verzugsmonate, zu zahlen, höchstens jedoch sechs.

Der Arbeitnehmer hat das Recht, sich innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem er von der Verletzung seiner Rechte Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen, an die ASK zu wenden, um den Arbeitsstreit zu lösen. In diesem Fall ist es wichtig, dass der Arbeitgeber weiß, dass diese Frist durch eine Entscheidung der ASK verlängert werden kann, wenn sie die Gründe für die Verzögerung als schwerwiegend ansieht.

Wird die Frist durch die Entscheidung der ASK nicht verlängert, kann der Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach der Entscheidung der ASK eine Klage bei einem Gericht einreichen, um seine Forderungen vor einem ordentlichen Gericht geltend zu lassen.

Quellen:

https://www.vdi.lt/Forms/Tema.aspx?Tema_ID=63&lang=lt
Arbeitsgesetzbuch der Republik Litauen

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