Litauen: Große Zahl von Arbeitsverträgen wird teilweise nichtig

Ab dem 1. Juli 2022 können die gesetzlichen Tagegelder nur noch auf das in einem Kollektivvertrag vorgesehene Niveau gekürzt werden.

In Litauen müssen Arbeitgeber bei Dienstreisen gesetzlich festgelegte Tagegelder zahlen. Diese gesetzlichen Tagegelder konnten bisher im Kollektivvertrag oder im Arbeitsvertrag um bis zu 50% reduziert werden – wovon sehr häufig Gebrauch gemacht wurde.

Die Reduzierung der gesetzlichen Tagegelder muss bis zum 1. Juli 2022 allerdings in einem Kollektivvertrag oder, falls ein solcher nicht besteht, in einem lokalen Rechtsakt des Unternehmens festgelegt sein.

Es müssen konkrete Beträge in dem Kollektivvertrag oder in dem lokalen Rechtsakt des Unternehmens festgelegt werden, d.h. es ist nicht ausreichend, zu schreiben, dass das Tagegeld im Bedarfsfall „um bis zu“ 50% gekürzt werden kann. Der gekürzte Betrag muss eindeutig sein und sollte nicht durch eine gesonderte Anordnung des Geschäftsführers spontan geändert werden können.

Allerdings ist eine Differenzierung gemäß objektiven Kriterien möglich. So kann beispielsweise festgelegt werden, dass dem Arbeitgeber für Dienstreisen nach Deutschland 50% des gesetzlich festgelegten Tagegeldes (d.h. 50% von EUR 62) ausgezahlt werden, für Dienstreisen nach Polen dagegen 60% (d.h. 60% von EUR 48).

Dadurch zeigt sich, dass die neuen Regelungen für Arbeitgeber nicht nur eine höhere Komplexität und Vorausplanung, sondern auch eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten mit sich bringen.

Für die Festlegung der Tagegelder müssen die im litauischen Arbeitsgesetzbuch vorgesehenen Informations- und Konsultationsverfahren (d.h. ggf. unter Beteiligung des Betriebsrats) eingehalten werden, daher sollten bereits jetzt alle erforderlichen Maßnhmen eingeleitet werden, um zu gewährleisten, dass die Änderungen bis zum 30. Juni 2022 umgesetzt sind.

Sollte der Arbeitgeber die Änderungen nicht rechtzeitig vornehmen, werden bestehende Klauseln im Arbeitsvertrag nichtig und der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer das volle gesetzlich festgelegte Tagegeld für jeden Tag der Dienstreise auszuzahlen. Besonders für Unternehmen, die Arbeitnehmerüberlassung betreiben oder die Arbeitnehmer aus anderen Gründen über längere Zeiträume entsenden, birgt dies ein enormes Kostenrisiko.

Quelle:

Regierungsbeschluss Nr. 277 vom 30. März 2022 zur Änderung des Regierungsbeschlusses Nr. 526 des Ministerrats vom 29. April 2004 „Über die Zahlung von Tagegeldern und anderen Ausgaben für Dienstreisen“

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