Litauen: Sind Sie als Arbeitgeber im Verzug, mit Ihrem Arbeitnehmer abzurechnen?

Verzugszinsen auf die verspätete Zahlung des Gehaltes bzw. sonstiger Leistungen oder eine Vertragsstrafe bei Kündigung sind die Folge

Ein Arbeitgeber ist gemäß Art. 147 des Arbeitsgesetzbuches der Republik Litauen bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Arbeitsgehaltes und anderer arbeitsbezogener Leistungen (Reisegeld, Abgeltung für nicht genommenen Urlaub usw.) zur Zahlung einer Vertragsstrafe and den Arbeitnehmer verpflichtet.

Die Höhe dieser Vertragsstrafe hängt davon ab, ob der Verzug während oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eintritt.

Verzug während des Arbeitsverhältnisses

Die Ministerin für soziale Sicherheit und Arbeit hat am 1. Februar 2024 festgelegt, dass ein Arbeitgeber im Rahmen eines bestehendes Arbeitsverhältnisses Verzugszinsen iHv. 0,1 % für jeden Tag im Verzug im Falle einer verspäteten Zahlung des Gehaltes bzw. sonstiger beschäftigungsbezogenen Leistungen zu zahlen hat. Diese Pflicht tritt ein, wenn ein Verschulden des Arbeitgebers vorliegt.

Verzug nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Endet das Arbeitsverhältnis und kommt der Arbeitgeber ohne Verschulden des Arbeitnehmers mit den noch ausstehenden Zahlungen in Verzug, so hat er einen pauschalen Schadensersatz in Höhe eines durchschnittlichen Monatsgehaltes des Arbeitnehmers im Verhältnis zu der Anzahl der Tage im Verzug zu zahlen. Die maximale Obergrenze einer solchen Vertragsstrafe beträgt sechs durchschnittliche Monatsgehälter.

Rechtsbehelf des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer besitzt die Möglichkeit, seine Rechte diesbezüglich innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem er von der Verletzung seiner Rechte Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen, bei der Arbeitsrechtsstreitkommission der Arbeitsinspektion geltend zu machen.

Quelle:

Litauisches Arbeitsgesetzbuch

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