Litauen: Änderungen des Arbeitsgesetzbuches treten stufenweise in Kraft

Ein erster Teil eines Gesetzespaketes trat bereits am 1. August 2022 in Kraft. Weitere folgen in den kommenden Monaten.

Der Großteil der beschlossenen Änderungen dienen der besseren Vereinbarkeit der Arbeitspflichten von Arbeitnehmern mit deren persönlichen bzw. Familienbedürfnissen.

Teile des Gesetzespaketes umfassen daher u.a. zusätzliche Ruhetage für bestimmte Arbeitnehmer, ein ausgeweitetes Recht auf Teilzeit- und Telearbeit sowie besserer Schutz vor Kündigung und Diskriminierung.

Darüber hinaus wurden neue Regelungen für die Arbeitsvertragsgestaltung geschaffen, welche Arbeitgeber unbedingt beachten müssen. Diese sollen im Folgenden näher dargestellt werden.

Wird seit dem 1.8.2022 ein befristeter Arbeitsvertrag für weniger als 6 Monate geschlossen ist die Probezeit proportional zur Vertragslaufzeit zu verkürzen. Wird der Arbeitsvertrag also zum Beispiel für 3 Monate geschlossen, darf die Probezeit maximal 1,5 Monate betragen; wird er für 2 Monate geschlossen, darf die Probezeit maximal einen Monat betragen; wird er für einen Monat geschlossen, darf die Probezeit maximal einen halben Monat betragen. Der Arbeitgeber kann bis zum Ende der Probezeit mit einer Frist von 3 Arbeitstagen schriftlich kündigen, wenn die Ergebnisse in der Probezeit nicht zufriedenstellend sind.

Sämtliche Informationen über das Arbeitsverhältnis (Arbeitsvertrag und sonstige interne Regelungen) sind einem ausländischen Arbeitnehmer nunmehr zudem nicht nur in litauischer sowie in einer dem Arbeitnehmer verständlichen Sprache auszuhändigen, wenn der Arbeitnehmer des Litauischen nicht mächtig ist. Es empfiehlt sich daher für nicht-litauische Arbeitnehmer von Beginn an bilinguale (z.B. litauisch-englisch) Arbeitsvertrags-Templates zu verwenden.

Hinzu kommen für Arbeitgeber neue Informationspflichten. Bis zum Arbeitsbeginn müssen dem Arbeitnehmer nunmehr folgende Informationen vorgelegt werden (sofern diese nicht bereits im Arbeitsvertrag aufgeführt sind):

• Informationen über die Probezeit und deren Bedingungen,
• Bestimmung der Überstunden und deren Bezahlung,
• Ordnung über die Schichtpläne,
• Informationen zum Recht auf Schulungen,
• Daten über Sozialbeiträge sowie sozialen Schutz, Informationen über Behörden, falls der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist.

Arbeitgeber sollten daher nicht nur bei dem Abschluss neuer Arbeitsverträge ein Auge auf diese Änderungen werfen, sondern auch bei bestehenden Verträgen prüfen, ob diese den neuen Anforderungen gerecht werden.

Quelle:

Gesetz zur Änderung der Artikel 1, 2, 25, 26, 30, 36, 40, 44, 46, 51, 52, 55, 56, 57, 59, 721, 75, 79, 107, 113, 117, 126, 133, 134, 137, 138, 169, 171 und des Anhangs des Arbeitsgesetzes der Republik Litauen, 28. Juni 2022 Nr. XIV-1189

Gesetz zur Änderung der Artikel 14, 25, 27, 30, 52, 58, 139, 144, 221, 222, 223, 225, 226, 227 und 240 des Arbeitsgesetzes der Republik Litauen, 28. Juni 2022 Nr. XIV-1187

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