Litauen: „Sperrkonten“ – die bessere Umsetzung für das Lebensunterhaltserfordernis von Immigranten

In Litauen wird zurzeit nur eine sehr formelle Umsetzung der Forderung, ausreichende Mittel für den Lebensunterhalt zu besitzen, praktiziert

Das Gesetz über die Rechtsstellung von Ausländern schreibt in vielen Fällen vor, dass Personen, die nach Litauen kommen, über ausreichende Mittel zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts für die Dauer ihres Aufenthalts in Litauen verfügen müssen.

Dies ist eine gängige Praxis in der gesamten Europäischen Union und weltweit. Diese Anforderung ermöglicht es den Staaten, sich vor zusätzlichen Belastungen zu schützen und das Risiko zu verringern, dass nicht erwerbstätige Migranten einkommensschaffenden Tätigkeiten nachgehen, die nicht immer legitim sind.

In Litauen wird das Erfordernis ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts jedoch auf rein formalistische Weise umgesetzt. Ein Kontoauszug wird als ausreichender „Nachweis“ für die Mittel angesehen. In einigen Fällen reicht es aus, sich beim Online-Banking anzumelden, um ein entsprechendes Guthaben gegenüber dem Beamten der Migrationsbehörde nachzuweisen.

Das Problem

Dieser formale Ansatz bietet reichlich Spielraum für Missbrauch. Die Kontoauszüge sind oft veraltet und unrealistisch, das Geld auf dem Konto gehört möglicherweise nicht einmal dem Visumantragsteller und wird unmittelbar nach Vorlage des Nachweises an den Eigentümer zurücküberwiesen. Ein anderer beliebter Weg ist die Aufnahme eines kurzfristigen Kredits, der unmittelbar nach dem Nachweis der Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts an das Kreditinstitut zurückgezahlt wird. Durch solche und ähnliche Methoden wird Personen ein Aufenthaltstitel in Litauen gewährt, ohne dass diese über ausreichende Mittel verfügen.

Alternativen

In westeuropäischen Ländern wie Deutschland und Frankreich müssen die Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts nicht auf reguläre Girokonten, sondern auf spezielle „Sperrkonten“ eingezahlt werden, um eben diesen Missbrauch zu verhindern. Die Auszahlungen von diesen Konten beschränken sich auf regelmäßige Auszahlungen, in der Regel auf einen monatlichen Betrag, der für den jeweiligen Zeitraum des Aufenthalts notwendig ist. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Einzelne während seines gesamten Aufenthalts über die nötigen Mittel verfügt, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Da Einwanderungsströme zunehmen, scheint es unvermeidlich, dass in Litauen ähnliche Anforderungen eingeführt werden müssen.

Finanzielle Produkte

Der Übergang von einem formellen Erfordernis ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts zu einer realistischen Umsetzung würde die Entwicklung neuer Finanzinstrumente nach sich ziehen. Derzeit bieten die litauischen Finanzinstitute keine „Sperrkonten“ oder ähnliche Produkte an. Es bestehen keine Zweifel daran, dass der dynamische Markt für Finanzdienstleistungen schnell auf die neuen Anforderungen reagieren wird, jedoch muss auch er sich auf solche Änderungen im Voraus vorbereiten. Dies gilt auch für die Regulierungsbehörde, die Bank von Litauen, die für die Kontrolle der Finanzdienstleistung und die Festlegung der Zulassungs- und Verfügbarkeitskriterien zuständig wäre.

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