Das Präventionsinstrument für Insolvenzen trat auch in Ungarn in Kraft

Das im Juli 2022 eingeführte Restrukturierungsverfahren bietet einen flexiblen Weg zur Lösung der Finanzprobleme Ihres Unternehmens.

Mit den neuen Regelungen wird ein Verfahren eingeführt, das darauf zielt, Unternehmen mit Finanzproblemen zu helfen, ohne die strengen Bedingungen eines Konkursverfahrens erfüllen zu müssen. Es bietet eine Chance für notleidende, aber noch wirtschaftlich lebensfähige Unternehmen, die mit den Bedrängnissen der Pandemie und dem sich ständig ändernden Wirtschaftsklima zurechtkommen müssen.

Über die Einleitung des grundsätzlich vertraulichen Verfahrens entscheidet im Wesentlichen der Schuldner. Er entscheidet auch, welche Gläubiger er in das Verfahren einbezieht, und ob das Verfahren öffentlich werden soll. Es ist im Vergleich zum Konkursverfahren vorteilhaft, da es früher eröffnet werden kann und der das Verfahren begleitende Restrukturierungsexperte die Vertretungs- und Geschäftsführungsrechte des Geschäftsführers nicht einschränkt. Der Schuldner kann seine Geschäfte weiterführen und Verbindlichkeiten eingehen. Außerdem führt ein Scheitern der Restrukturierung nicht zwingend zu einem Liquidationsverfahren, und der Zusatz „in Konkurs“ ist auch nicht zu verwenden.

Weil der Schuldner nicht verpflichtet ist, alle Gläubiger in das Verfahren einzubeziehen, ist er gehalten, alle Zahlungsobliegenheiten gegenüber den nicht einbezogenen Gläubigern zu erfüllen. Neben dem allgemeinen Moratorium bietet das Gesetz auch die Möglichkeit eines sog. selektiven Moratoriums, so dass der Schuldner vor einzelnen Vollstreckungsmaßnahmen geschützt werden kann.

Die Einigung zwischen dem Schuldner und den Gläubigern erfolgt anhand des Restrukturierungsplans.

Der Plan muss von den Gläubigern angenommen und dann gerichtlich genehmigt werden. Der Plan muss dem Kriterium des Gläubigerinteresses entsprechen, d. h. die Gläubiger, die mit Nein stimmen, dürfen mit dem Restrukturierungsplan nicht ungünstiger gestellt sein, als wenn sie ihre Ansprüche in einem Liquidationsverfahren geltend gemacht hätten.

Das neue Verfahren zielt auf einen goldenen Mittelweg zwischen informeller schuldrechtlicher Restrukturierung und formellem Insolvenzverfahren ab, um Unternehmen in Not rechtzeitig zu helfen. Im Sinne der wachsenden „Rettungskultur“ haben auch die europäischen Gesetzgeber das Bedürfnis gespürt, ein faires und vertrauensvolles System aufzubauen, da es kosteneffizienter ist, ein bestehendes Unternehmen – mit seinem Apparat, den etablierten Prozessen, den kompetenten Mitarbeitern – mit für beide Seiten vorteilhaften Lösungen zu retten, als es zu liquidieren und neu aufzubauen.

Quelle:

Gesetz Nr. LXIV aus dem Jahr 2021 – über die Restrukturierung und Änderung bestimmter Gesetze zum Zweck der Rechtsharmonisierung

Richtlinie (EU) 2019/1023/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019

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