Wesentliche Neuerungen im slowakischen Handelsrecht

Gesellschaften, die nicht Compliance eingehalten haben, droht eine Löschung aus dem Handelsregister.

Änderungen im Handelsregister
Die in der Praxis häufig vorkommenden Einschränkungen der Vertretungsberechtigung der Geschäftsführer, die im Handelsregister eingetragen waren, die aber nur im Innenverhältnis gelten, müssen nach den neuen Regelungen aus dem Handelsregister gestrichen werden. Die Löschung der Wertschwellen oder ähnlicher Handlungseinschränkungen muss bei Eintragung von Änderungen im Handelsregister nach dem 1. Oktober 2020 mit eingereicht werden, spätestens jedoch bis zum 30. September 2021 erfolgen.

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 können Anträge ausschließlich elektronisch eingereicht werden.

Ausschluss von Personen gegen die eine Exekution geführt wird, von der Möglichkeit eine GmbH zu Gründen

Der Gesetzgeber zweifelt an der Fähigkeit einer Person, die nicht einmal ihre eigenen Finanzen verwalten kann, das Vermögen eines Unternehmens wirtschaftlich und unter Aufwendung der fachgerechten Sorgfalt verwalten zu können.
Angesichts der Änderungen kann eine Person, die als Schuldner im Register der erteilten Vollstreckungsermächtigungen eingetragen ist, weder eine GmbH als Gesellschafter gründen noch seinen Geschäftsanteil auf eine andere Person übertragen.
Der Gesetzgeber hat uns mögliche Spekulationen erspart und ausdrücklich angeführt, dass sich das Verbot auch auf Übertragung des Geschäftsanteils an andere Gesellschafter erstreckt.
Eine Exekution wirkt sich auch auf die Geschäftsführer aus. In die Funktion des Geschäftsführers kann nicht eine Person bestellt werden, gegen die eine Exekution geführt wird.

Neue Gründe für die Auflösung der Gesellschaft durch das Gericht

Nach den neuen Regelungen ist es für die Auflösung der Gesellschaft ausreichend, wenn sie sich mit der Hinterlegung des Jahresabschlusses in die Urkundensammlung um 6 Monate verspätet.
Gesellschaften, die spätestens bis zum 1. Oktober 2020 die Euro-Umstellung des Stammkapitals und der Gesellschaftereinlagen nicht durchgeführt haben, werden für sechs Monate im Amtsblatt veröffentlicht. Nachfolgend sollen die zuständige Gerichte in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium die aufgelisteten Gesellschaften aus dem Handelsregister streichen.

Änderungen im Prozess der Liquidation

Laut der neunen Regelungen treten die Wirkungen des Eintritts der Gesellschaft in die Liquidation erst am Tag der Eintragung des Liquidators im Handelsregister ein.
Bevor der Liquidator im Handelsregister eingetragen wird muss ein Vorschuss in der Höhe von EUR 1.500 beim Notar hinterlegt werden.

Quelle: Gesetz Nr. 390/2019 Slg.

 

 

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