Welche Gesetzesänderungen erwarten uns in der Tschechischen Republik ab dem 1.1.2021

Das Jahresende rückt näher! Damit ist der ideale Zeitpunkt gekommen, sich anstehende Gesetzesänderungen in Erinnerung zu rufen, um ggfs. notwendige oder empfehlenswerte Vorbereitungen treffen zu können.

Das Jahresende rückt näher – Zeit zu rekapitulieren und zu erledigen, was wir noch nicht geschafft haben! Welche neuen Gesetze erwarten uns nächstes Jahr? Was müsste oder sollte noch dieses Jahr getan werden? Worauf müssen wir uns im neuen Jahr vorbereiten?

Wann treten Gesetzesänderungen in Kraft

Gemäß dem neugefassten Gesetz über die Gesetzessammlung sollte eigentlich schon seit Beginn des Jahres 2020 der Grundsatz gelten, dass neue Rechtsvorschriften immer nur zu zwei fixen Terminen in Kraft treten: entweder zum 1. Januar oder zum 1. Juli. An diese Regel hat sich der Gesetzgeber bei einer Reihe wesentlicher Änderungsgesetze, die nächstes Jahr in Kraft treten werden, auch tatsächlich gehalten – trotzdem treten bestimmte Vorschriften im Verlauf des kommenden Jahres in Kraft. Ermöglicht wird dies durch eine Ausnahme für Gesetze, die bereits zum 31.12.2019 auf den gesetzgeberischen Weg gebracht worden waren. Außerdem sind auch bei Neuvorlagen von Gesetzen aus wichtigem Grund Ausnahmen möglich. Ein solcher wichtiger Grund ist u.a. der Ausnahmezustand – eine aktuell relevante Situation. Gesetze, die wegen der COVID-Pandemie verabschiedet oder geändert werden (soweit die Regierung auch weiterhin zu diesem Mittel greift), werden deshalb wahrscheinlich auch außerhalb der genannten Stichtage in Kraft treten.

Neufassung des Kapitalgesellschaftsgesetzes

Die meisten Bestimmungen dieser Novelle treten zum 1.1.2021 in Kraft. Sie enthält kleinere wie auch größere Änderungen, betreffend z.B. den Entscheidungsfindungsprozess in Handelsgesellschaften, Entscheidungen seitens der Mitglieder von Gesellschaftsgremien und deren Haftung, die Ausschüttung von Gewinnen und anderen Eigenmitteln usw. Unternehmen sollten sich bereits jetzt darüber im Klaren sein, welche dieser Änderungen sie betreffen und welche neuen Möglichkeiten sie gegebenenfalls nutzen möchten. Mit der Novelle des Kapitalgesellschaftsgesetzes haben wir uns bereits an anderer Stelle befasst; unsere Ausführungen finden Sie hier.

Neufassung des Arbeitsgesetzbuchs

Bereits heuer sind mehrere Bestimmungen der großen und wichtigen Novelle des Arbeitsgesetzbuchs in Kraft getreten, welche dieses Jahr nach Jahren der Vorbereitung endlich verabschiedet wurde. Zu den Neuerungen gehören die geänderte Berechnung des Urlaubsanspruchs, das Job Sharing und eindeutigere Regeln für den Übergang von Rechten und Pflichten in arbeitsrechtlichen Beziehungen. Manche Regeln (darunter die vorgenannte Methode für die Berechnung des Urlaubsanspruchs) treten erst ab 2021 in Kraft. Ohledně novely viz článek OTE, ohledně výpočtu dovolené viz článek ASU.

Steuern

Die zentrale Änderung für 2021 in diesem Bereich ist die Neufassung der Abgabenordnung, die sich die Modernisierung des Steuerverfahrens zum Ziel gesetzt hat. Im Mittelpunkt der vorgeschlagenen Änderungen liegen die Förderung elektronischer Verfahren, die Vereinfachung von Steuerkontrollvorgängen, die Umgestaltung des Steuerstrafsystems und die Umsatzsteuererstattung. Více v našem článku (Lenka Zachardová).

2021 wird keine Grunderwerbsteuer mehr erhoben und die Pflicht von Gewerbetreibenden zur elektronischen Erfassung von Umsätzen (EET) wird bis Ende 2022 aufgeschoben.

Zum 1.1.2021 soll außerdem ein Änderungsgesetz zum Einkommensteuergesetz in Kraft treten, mit dem die Pauschalbesteuerung für Gewerbetreibende eingeführt wird. Dieses Gesetz ist aber noch immer auf dem Weg zur Verabschiedung; im November soll es vom Senat verhandelt werden. Die letzte für 2021 geplante Änderung im Bereich Steuern ist das sog. steuerliche Regierungspaket. Dieses enthält u.a. die Einführung einer Verpflegungspauschale (viz náš článek). Der Entwurf steckt momentan im Abgeordnetenhaus fest; es bleibt abzusehen, ob er bis Jahresende noch verabschiedet werden kann und bereits 2021 Geltung erlangt.

Baugenehmigungsverfahren

Ein beschleunigtes und vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren verspricht das von der Regierung neu konzipierte Baugesetz. Die Vorbereitung zog sich zuletzt sehr in die Länge, so dass der Gesetzesentwurf erst in diesem Monat zur Verhandlung im Parlament aufgelegt wurde; mit dem Inkrafttreten ist erst zum 1.7.2023 zu rechnen. Zu einer gewissen Belebung des Bauwesens im Jahre 2021 führt hoffentlich wenigstens das Gesetz (Nr. 403/2020 Slg.) zur Neufassung des Gesetzes Nr. 416/2009 Slg., über die Beschleunigung der Errichtung von Verkehrs-, Wasserwirtschafts- und Energieinfrastruktur und elektronischer Kommunikationsinfrastruktur. Die Novelle soll die Vorbereitung und die Genehmigungsprozesse für wichtige linienförmige Bauvorhaben effizienter gestalten.

“Covid-Gesetzgebung”

Von den Gesetzen, die angesichts der aktuellen Pandemie verabschiedet werden mussten, bleibt auch 2021 das sog. LEX COVID relevant, das u.a. die Insolvenzordnung ändert. Das Gesetz ermöglicht es Unternehmen, die von der Zwangsquarantäne betroffen sind, um vorübergehenden Gläubigerschutz (in Form eines sog. außerordentlichen Moratoriums) nachzusuchen. Die Schutzfrist soll im Wege der Neufassung bis zum 30.6.2021 verlängert werden. Der Senat hat die Novelle aktuell mit Änderungsanträgen ins Abgeordnetenhaus zurückverwiesen.

Zur umgehenden und situationsbezogenen Rettung von Arbeitsplätzen wurden Programme unter der Bezeichnung „Antivirus“ ins Leben gerufen; an diese soll in kommenden Jahren eine Förderung anknüpfen, die von der Regierung auf der Grundlage neugefasster Rechtsvorschriften verkündet wird. Die Regierung soll u.a. auf dem Wege einer Verordnung die Kurzarbeit ermöglichen, was eine Neufassung des Beschäftigungsgesetzes voraussetzt. Ein Entwurf liegt im Abgeordnetenhaus auf; seine Diskussion ist aber aktuell unterbrochen worden, weil das Ministerium für Arbeit und Soziales einer Verlängerung der bestehenden Programme Antivirus A und B bis Ende des laufenden Jahres den Vorzug gegeben hat.

Digitalisierung

Zum 1.1. tritt ein Teil des neuen Gesetzes Nr. 12/2020 Slg. über das Recht auf digitale Dienstleistungen in Kraft. Dieses Gesetz gibt dem Bürger das Recht, mit den Behörden digital zu kommunizieren, und den Behörden die Pflicht, die Sorgen des Bürgers digital zu lösen. Auch sollten Behörden vom Bürger keine Angaben verlangen, die sie selbst in den einschlägigen öffentlichen Registern einholen können. Künftig soll es außerdem nicht länger notwendig sein, sich mit diversen Ausweisen zu legitimieren, falls die Behörden die notwendigen Auskünfte über die Rechte oder die Erfüllung der Pflichten einer Person selbst ermitteln können.

Für die Zukunft sieht das Gesetz außerdem die amtliche Beglaubigung von Unterschriften in elektronischer Form vor. Damit hängt die in diesem Jahr verabschiedete Änderung des Bankengesetzes zusammen (Ges. Nr. 49/2020 Slg., über die Änderung des Bankengesetzes Nr. 21/1992 Slg. und des Antigeldwäschegesetzes Nr. 253/2008 Slg.). Die Novelle schafft die Bedingungen für die Entstehung einer sog. Bankidentität. Dabei handelt es sich um eine einfache und kostenlose Form des Zugangs zu E-Government-Dienstleistungen sowie den Online-Diensten der Privatwirtschaft für Bürger, die Internet-Banking verwenden.

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