Vereinfachungen im Lizensierungsverfahren

Weißrussland: Durch das Präsidialdekret Nr. 475 vom 26.11.2015 ändert sich das Verfahren der Lizensierung hinsichtlich einiger Tätigkeitsbereiche.

Laut den Änderungen werden alle Tätigkeiten, die der Lizensierung unterliegen, unbefristet lizensiert. Außerdem müssen die Lizenzen, die seit dem 28.11.2015 gültig sind, über den Fälligkeitstermin hinaus nicht verlängert werden.

Eine weitere positive Änderung ist, dass juristische Personen, die einen Formwechsel oder eine Ausgliederung durchgeführt haben, keine neue Lizenz anfordern müssen. Es ist ausreichend, entsprechende Änderungen und Ergänzungen in die gültige Lizenz einzutragen.

Das Dekret beschränkt auch die Tätigkeiten, die der Lizenzierung unterliegen. Daher werden die einzelnen Tätigkeiten in folgenden Branchen nicht mehr lizensiert:

1. medizinische Leistungen (Montage, Inbetriebnahme, Reparatur der medizinischen Ausrüstung; Gesundheitsprodukte, Pflanzenheilkunde; fachmännische medizinische Tätigkeit), sowie medizinische Leistungen, die von den staatlichen Gesellschaften des Gesundheitswesens ausgeübt werden;
2. Tätigkeiten mit Edelmetallen und Edelsteinen (Abbau, Dienstleistungen mit Chemikalien und Flüssigkeiten, die Edelmetalle enthalten, Sammeln von Müll- und Altmetall);
3. Tätigkeiten, die die Umwelt beeinflussen (Neutralisierung von Abfällen infolge von Laboranalysen von , medizinischen Abfällen der Gefahrstufe 1 bis 3 durch chemisches Verfahren; Abwasser durch Wasserverdünnung im Abwasserkanal);
4. Brandschutztätigkeit (Betrieb von gefährlichen und explosiven Stoffen in Menschenmengen; Prüfung der Brandgefahr; Herstellung, Reparatur der Feuerwehrausrüstung);
5. Tätigkeit im Bereich der Telekommunikation (Bereitstellung von Telekommunikationskanalen, Datenübermittlung im Gemeingebrauch);
6. Betrieb von Gefahrobjekten der Gefahrenstufe I und II, die unter der Gospromnadzorkontrolle stehen.

Positive Änderungen betreffen auch den Kraftwagenverkehr. Jetzt wird bereits eine einmalige Verletzung der Lizenzgesetzgebung die Gültigkeit der Lizenz nicht beenden.

Das technische Verfahren der Lizensierung wurde vereinfacht: die Kopie der Staatsregistrierung muss nicht vorgelegt werden, es genügt, das Datum, die Registernummer, sowie den Namen der registrierenden Behörde anzugeben.

Die Geschäftsunternehmen, die Lizenztätigkeiten ausüben, müssen die Lizenzbehörden bis zum 1. Juni 2016 die Informationen über die Einhaltung der neuen Lizenzvorschriften mitteilen, sowie die Lizenzen für die Tätigkeiten, die der Lizensierung vom 1. März 2016 nicht unterliegen, den Lizenzbehörden übergeben.

Quelle: Nationales Rechts-Internetportal der Republik Belarus (NRIP) 28.11.2015, 1/16123

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